Neu: Der Berufsspezialist
Mit der Aktualisierung des BBiG 2020 wurden neue Aufstiegsfortbildungen definiert. Bislang gibt es für berufserfahrene Rechtsanwalts-, Patentanwalts- oder -Notarfachangestellte als bundesweit anerkannte Weiterbildung einzig und allein den Geprüften Rechtsfachwirt oder die Geprüfte Rechtsfachwirtin.
Mit der BBiG-Aktualisierung 2020 sind folgende neue Bezeichnungen eingeführt worden:
- „Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin“ (erste Fortbildungsstufe: § 53b BBiG)
- „Bachelor Professional“ (zweite Fortbildungsstufe: § 53c BBiG) – für Meister und Fachwirte
- „Master Professional“ (dritte Fortbildungsstufe: § 53d BBiG)
Für die ersten beiden Fortbildungsstufen ist nun im Herbst 2026 mit Erlass der entsprechenden Verordnungen zu rechnen.
Geprüfter Berufsspezialist
Beim geprüften Berufsspezialisten wird der Schwerpunkt der Weiterbildung bei der Vertiefung des bisherigen Fachwissens liegen. Diese Fortbildung ist damit für Kanzleimitarbeitende gedacht, die zwar keine Position auf mittlerer Führungsebene in der Kanzlei anstreben, aber in ihrem Arbeitsbereich dazulernen wollen.
Für folgende Fachrichtungen sind Fortbildungsabschlüsse zum Geprüften Berufsspezialisten in Planung:
- Geprüfter Berufsspezialist für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen
- Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht
Sobald die entsprechenden Prüfungsordnungen in Kraft sind, finden Sie hier weitere Informationen zu Inhalten, Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungen.
Vorbereitungslehrgänge
Die Rechtsanwaltskammer München wird nach derzeitigem Stand keine eigenen Lehrgänge anbieten, weist jedoch auf die bisher bestehenden folgenden Angebote von Fortbildungsinstituten hin: