Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Interviewreihe mit Engagierten im Ehrenamt

Mit einer Interviewreihe würdigt die Rechtsanwaltskammer München im Ehrenamt Engagierte und gibt einen Einblick, welche Beweggründe dahinterstecken. Eine wichtige Rolle spielt zum Beispiel die Selbstverwaltung der Anwaltschaft, Mitwirkungsmöglichkeiten in Bezug auf Gesetzgebungsverfahren und die Einbindung in Kammerthemen und spezifische Anwaltsthemen.

Die vollständigen Interviews finden Sie auf dieser Seite wie auch bei LinkedIn. Falls Sie mehr über die Beweggründe, Herausforderungen und Chancen von unseren Ehrenamtlichen erfahren wollen: Weitere Interviews folgen!

  • Prof. Andreas Meisterernst, Präsident des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs / Dr. Kurt Bröckers, geschäftsleitender Vorsitzender des Anwaltsgerichts

    „Die eigenständige Anwaltsgerichtsbarkeit unterstreicht die Funktion der Rechtsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege.“ / „De facto tragen die Anwaltsgerichte zu einer erheblichen wirtschaftlichen Entlastung der Justiz bei.“

     

    Herr Prof. Meisterernst, Sie sind seit 1995 als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in München tätig und Mitglied der Rechtsanwaltskammer München. Sie sind Autor einer Vielzahl von Veröffentlichungen und in großem Maße ehrenamtlich engagiert. Von 2008 bis 2011 waren Sie Richter am Anwaltsgericht München. Seit 2011 sind Sie als Richter am Bayerischen Anwaltsgerichtshof tätig und seit 09.02.2021 stehen Sie als Präsident an der Spitze des Anwaltsgerichtshofs.

    Herr Dr. Bröckers, Sie sind seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen und im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig und haben einige Zeit als Repetitor für Straf- und Strafprozessrecht in Kiel und Berlin gearbeitet. Seit Dezember 1999 sind Sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer München. Seit 2007 sind Sie als Richter am Anwaltsgericht München tätig. 2015 wurden Sie zunächst zum Vorsitzenden einer Kammer, kurz darauf zum geschäftsleitenden Vorsitzenden des Anwaltsgerichts bestellt.

    Herr Prof. Meisterernst, wie kam es anfänglich zu Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Richter am Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München? Und wie kam der Wechsel an den BayAGH, dem Sie seit mehreren Jahren als Präsident vorstehen?

    Prof. Andreas Meisterernst (A. M.): Ich wurde meiner Erinnerung nach auf der Kammerversammlung im Jahr 2006 darauf angesprochen, ob ich mir eine Tätigkeit am Anwaltsgericht vorstellen könnte. Von wem, weiß ich nicht mehr. Jedenfalls musste ich nicht lange überlegen, da mich Aufgaben außerhalb der ausgetretenen Pfade schon immer gereizt haben. Zum AGH kam ich auf Vorschlag des damaligen geschäftsführenden Vorsitzenden des Anwaltsgerichts. Ursache war, dass ich auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht bin und dort in einem Verwaltungssenat aufgenommen werden sollte.

    Herr Dr. Bröckers, Sie sind nunmehr seit 17 Jahren ehrenamtlich als Richter am Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München tätig. Wie kam es dazu und wie hat sich Ihr Aufgabenbereich nach der Bestellung zum geschäftsleitenden Vorsitzenden verändert?

    Dr. Kurt Bröckers (K. B.): Ich habe mich auch vorher schon, sowohl „privat“ in Sportvereinen wie auch „beruflich“ als Assistent an der Uni, sowie auch im Referendariat ehrenamtlich engagiert. Da fiel es mir nicht schwer, ja zu sagen, als der frühere, leider viel zu früh verstorbene Kollege und vormalige geschäftsleitende Vorsitzende Wolfgang Dingfelder, und der spätere Präsident des Anwaltsgerichtshofes Dr. Klaus Bauer mich gefragt haben, ob ich bereit wäre, als Richter am Anwaltsgericht tätig zu werden. Außerdem erweitert es den Horizont, als Richter zu agieren und selbst den Ansprüchen gerecht werden zu müssen, die man als Rechtsanwalt und Strafverteidiger an Richter und Staatsanwälte stellt. Nach der unerwarteten Ernennung zum geschäftsleitenden Vorsitzenden sind naturgemäß zahlreiche Verwaltungsaufgaben hinzugekommen, die – wie beispielsweise die Einführung der E-Akte – durchaus komplex und anspruchsvoll sein können. Um dies möglichst professionell und effizient zu erledigen, haben sich mittlerweile eine ganze Reihe deutscher Anwaltsgerichte als Ständige Konferenz der Anwaltsgerichte organisiert, um einen bestmöglichen Austausch zu gewährleisten.

    Was motiviert Sie beide bei der ehrenamtlichen Tätigkeit beim Anwaltsgericht bzw. beim Anwaltsgerichtshof?

    A. M.: Den Wert der anwaltlichen Selbstverwaltung brauche ich hier nicht zu erklären. Persönlich finde ich Aufgaben bereichernd, die mich zwingen, mich mit einer Sache aus einer nicht üblichen Perspektive auseinanderzusetzen.

    K. B.: Ich hoffe, dazu beitragen zu können, die Anwaltsgerichtsbarkeit als unabhängige ordentliche Gerichtsbarkeit im Interesse des Ansehens der Rechtsanwaltschaft und der betroffenen Rechtsanwälte so professionell wie möglich und nötig zu gestalten. Dazu zählen beispielsweise die Etablierung regelmäßiger Fortbildungsveranstaltungen, ein fachlicher Austausch der im Berufsrecht Tätigen und überdies wünsche ich mir de lege ferenda weitere und flexiblere Sanktionsmöglichkeiten, insbesondere eine zusätzliche Art der Erledigung einfach gelagerter Verfahren durch einen Anschuldigungsbefehl (in Anlehnung an das Strafbefehlsverfahren), ein Vertretungsverbot auf Bewährung und die Kombinationsmöglichkeit mit der Geldbuße.

    Gab es Fälle während Ihrer Tätigkeit, die für Sie in besonderer Erinnerung geblieben sind?

    A. M.: In den letzten Jahren waren dies natürlich die gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um das Schicksal des Seehauses, einschließlich der Anfechtung der Vorstandswahl, das erste Verfahren, das ich als Vorsitzender betreuen durfte. Diese Verfahren waren für die beteiligten Parteien von großer Bedeutung. Von allgemeiner Bedeutung und juristisch sehr anspruchsvoll war die Vorlage der Frage an den EuGH, ob Kapitalbeteiligungen an Rechtsanwaltsgesellschaften zulässig sind.

    K. B.: Spektakuläre Fälle gab es in meiner Kammer nicht. Überrascht hat mich der Umstand, dass es im Berufsrecht eine Reihe interessanter Rechtsfragen gibt, die einen immer wieder vor Herausforderungen stellen. Dies dürfte nicht zuletzt auch für die Einbeziehung der Berufsausübungsgesellschaften in die Berufsgerichtsbarkeit gelten.

    Was zeichnet Ihres Erachtens die besondere Bedeutung der Anwaltsgerichtsbarkeit aus, auch vor dem Hintergrund, dass diese bei anderen verkammerten freien Berufen, wie bspw. den Steuerberatern, nicht besteht?

    A. M.: Die eigenständige Anwaltsgerichtsbarkeit unterstreicht die Funktion der Rechtsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege. Staatliche Durchgriffe auf die anwaltliche Berufsausübung sollen erschwert werden. Ich denke, diese Funktion des Rechtsanwalts als unabhängiger Interessenvertreter im Rechtsstaat ist einzigartig. 

    K. B.: Der Unterschied zu der Berufsgerichtsbarkeit für andere verkammerte freie Berufe ist geringer als es auf den ersten Blick scheint. Das Anwaltsgericht ist ein ebenso unabhängiges, ordentliches, staatliches Gericht wie die Landgerichte. In den dort angesiedelten Berufsgerichten, beispielsweise der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen oder der Kammer für Patentanwaltssachen, fungieren ebenfalls Berufsträger, d. h. Steuerberater oder Patentanwälte, als ehrenamtliche Richter oder als Beisitzer. Der Unterschied besteht danach lediglich im Vorsitz, der dort von Berufsrichtern und in der Anwaltsgerichtsbarkeit von Rechtsanwälten ausgeübt wird. Dies erklärt sich dadurch, dass die Berufsträger aus den anderen freien Berufen hierzu nicht qualifiziert sind, während Rechtsanwälte – im Gegensatz zu den anderen freien Berufen – qua Ausbildung (§ 5 DRiG) über die Befähigung zum Richteramt verfügen. De facto tragen die Anwaltsgerichte zu einer erheblichen wirtschaftlichen Entlastung der Justiz bei.

    Welche Auswirkungen erwarten Sie sich mit der Einführung der eAkte beim Anwaltsgericht bzw. dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof? Gibt es bereits jetzt positive Effekte des elektronischen Rechtsverkehrs im Arbeitsalltag?

    A. M.: Die Arbeitsstruktur beim AGH wird dadurch geprägt, dass unsere Geschäftsstelle beim OLG München angesiedelt ist, wir EDV-mäßig aber grundsätzlich selbstständig und nur lose an die Justiz angeknüpft sind. Die Einführung einer elektronischen Akte ist beim AGH trotz vielfältiger Anstrengungen noch nicht absehbar. Auch praktisch gibt es skurrile Auswirkungen, so kann der AGH zwar per beA Schriftsätze empfangen, aber nicht versenden.

    K. B.: Ich bin durchaus IT-affin und das Anwaltsgericht arbeitet schon seit einigen Jahren überwiegend mit PDF-Dateien, d. h. gescannten Akten. Deshalb erwarte ich für den Anfang kaum positive Effekte, zumal die Einführung in technischer, wirtschaftlicher und (datenschutz-)rechtlicher Hinsicht an alle Beteiligten hohe Anforderungen stellt.

    Profitieren Sie im Alltag von Ihrem ehrenamtlichen Engagement? Gibt es Synergieeffekte, die für den einen oder anderen Bereich Vorteile mit sich bringen?

    A. M.: Die Perspektive des Richters, den Vortrag der Parteien zu analysieren und auch in der Diskussion abzuwägen, welche Argumente überzeugen und welche nicht, hat mit Sicherheit auch meine Herangehensweise als Rechtsanwalt beeinflusst. 

    K. B.: Ich engagiere mich zwar nicht, um davon zu profitieren, aber es gibt durchaus Synergieeffekte. So ergeben sich beispielsweise aus dem Perspektivwechsel Lerneffekte für die forensischen Tätigkeiten als Rechtsanwalt und den Umgang mit Staatsanwälten und Richtern.

    Die Rechtsanwaltskammer lebt vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder. Was würden Sie Mitgliedern, die ehrenamtlich aktiv werden möchten, auf den Weg geben wollen?

    A. M.: Auch wenn es sich platt anhört: Das Ehrenamt bereichert auch den Horizont und bringt Spaß. Voraussetzung ist dabei natürlich, dass man sich einen Bereich sucht, der einem auch liegt. Scheuen Sie sich nicht, Dinge auszuprobieren. Man muss sich ja nicht gleich lebenslang verpflichten. 

    K. B.: Das Anwaltsgericht München freut sich auf jungen, engagierten Nachwuchs.
     

  • Anne Riethmüller, RAin und FAin Familienrecht und Erbrecht, Präsidentin

    „... möchte ich das Bewusstsein unter unseren Mitgliedern dafür schärfen, welch hohes Gut die anwaltliche Selbstverwaltung darstellt.“

    Liebe Frau Riethmüller, Sie sind seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen, haben Ihren Kanzleisitz im Landkreis Augsburg und sind Fachanwältin für Familienrecht und für Erbrecht. Sie sind Mediatorin, ordentliches nichtberufliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Mitglied im Beirat des Augsburger Anwaltverein e.V. und in diversen Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins. Außerdem sind Sie Mitglied und Schriftführerin der Satzungsversammlung und seit über zehn Jahren im Kammervorstand der Rechtsanwaltskammer München aktiv. Sie waren und sind dort in verschiedenen Abteilungen engagiert – bei den Fachanwaltschaften und der Aus- und Fortbildung. Am 16.12.2022 wurden Sie an die Spitze der Rechtsanwaltskammer München gewählt und sind somit die erste Präsidentin der größten Rechtsanwaltskammer in Deutschland. 
    Was bedeutet dieses Amt für Sie und welche Ziele haben Sie sich für Ihr Amt vorgenommen? Und welche Bereiche und Aufgaben als Präsidentin empfinden Sie als besonders interessant?

    Zunächst einmal betrachte ich es als große Ehre und freue ich mich riesig darüber, als erste Frau und erste Augsburgerin in das Amt der Präsidentin der RAK München gewählt worden zu sein. Daneben stellt dieses Amt auch eine große Herausforderung für mich dar, nicht zuletzt, weil ich meine „normale“ Kanzleiarbeit jetzt so anpassen muss, dass ich ausreichend Zeit für die vielen Aufgaben habe, die ich als Präsidentin erledigen muss. Mein wichtigstes Ziel für die nächste Zeit ist es, dass es mir gelingt, den Zusammenhalt und das Vertrauen innerhalb des Vorstands, zwischen Vorstand und Geschäftsstelle und zwischen Vorstand und den Mitgliedern der Kammer zu stärken. Wir hatten in den letzten Jahren viele Themen, bei denen wir uns nicht einig waren, und die zu viel Unruhe innerhalb der Kammer geführt haben. Als Mediatorin bin ich mir sicher, dass wir dafür unsere Kommunikation untereinander verbessern müssen, nicht zuletzt, indem wir insgesamt noch mehr Transparenz schaffen. Außerdem möchte ich das Bewusstsein unter unseren Mitgliedern dafür schärfen, welch hohes Gut die anwaltliche Selbstverwaltung darstellt, und wie wichtig es ist, dass wir alles dafür tun, uns dieses wichtige Privileg zu erhalten.

    Zum Jahresende 2022 musste aufgrund einer teilweisen Wiederholung der Vorstandwahl 2020 ein neuer Vorstand der RAK München gewählt werden. Aus deren Mitte wurde am 16.12.2022 das neue Präsidium gewählt, dem Sie seit 2020 angehören. Wie kam es zu Ihrer Kandidatur als Präsidentin?

    Nach der BGH-Entscheidung im Oktober 2022 habe ich kurzfristig die Aufgaben des ausgeschiedenen Präsidenten übernommen. In den zwei Monaten bis zur Präsidiumsnachwahl im Dezember 2022 zeigte sich, dass die BGH-Entscheidung eine wirklich tiefe Zäsur für unsere Kammer und ihren Vorstand darstellte. In den vielen und langen Diskussionen über die BGH-Entscheidung und darüber, wie die Wiederholungswahlen konkret durchgeführt werden sollten, entwickelte sich eine für mich vorher nicht erwartete Dynamik im „Rest“ unseres Kammervorstands. Diese Entwicklung, wie ich sie wahrgenommen habe, lief darauf hinaus, dass nur mit einer neuen Präsidentin oder einem neuen Präsidenten ein Neuanfang für die Zusammenarbeit im Vorstand möglich sein würde, und dass wir einen solchen Neuanfang dringend brauchten.
    Nach der Kammerversammlung im November 2022 habe ich mich dann entschieden, für das Amt der Präsidentin zu kandidieren. Mir hat es nämlich richtig Spaß gemacht, die Kammerversammlung mit vorzubereiten und zu leiten, auch wenn die sechs oder sieben Stunden auf der Bühne schon sehr anstrengend waren und die Vorbereitung viel Zeit und Mühe gekostet hat. Aber gerade die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Geschäftsführer:innen und anderen hauptamtlichen Mitarbeiter:innen der Kammer sowie mit meinen beiden verbliebenen Präsidiumskollegen im Vorfeld der Kammerversammlung hat dazu geführt, dass ich die Aufgaben der Präsidentin gerne weiterhin übernehmen wollte.

    Laut Statistischem Bundesamt war 2021 nur knapp jede dritte Führungskraft weiblich. Bisher stehen nur wenige Frauen als Präsidentinnen an der Spitze der 28 Rechtsanwaltskammern in Deutschland – neben Ihnen RAin Dr. Brunhilde Ackermann (RAK beim BGH), RAin Sabine Fuhrmann (RAK Sachsen), RAin Leonora Holling (RAK Düsseldorf), RAin Ulrike Paul (RAK Stuttgart) und RAin Ilona Treibert (RAK Bamberg). Spielt das Geschlecht in diesem Amt aus Ihrer Sicht eine Rolle?

    Ja und Nein. Es spielt sicherlich keine Rolle, ob eine Rechtsanwaltskammer von einer Präsidentin oder einem Präsidenten geführt wird, solange diese Person generell für das Amt geeignet ist, und das ist völlig unabhängig vom Geschlecht. Ich glaube aber schon, dass sich weniger Frauen als Männer solch ein Amt überhaupt erst einmal zutrauen bzw. dass Frauen eher dazu bereit sind zurückzustehen, wenn es andere Kandidat:innen gibt. Das kenne ich durchaus auch von mir selbst. Umso mehr bin ich davon überzeugt, dass weibliche Vorbilder wichtig sind, um Frauen zu ermutigen, Spitzenämter zu übernehmen. Von daher hoffe ich, dass ich als nunmehr die sechste Kammerpräsidentin unter 22 männlichen Präsidenten bundesweit als Vorbild für weitere Kandidaturen von Frauen für das Präsident:innenamt dienen kann.

    Sie sind in unterschiedlichen anwaltlichen Vereinigungen aktiv. Immer wieder wird darüber diskutiert, ob die Selbstverwaltung der Anwaltschaft noch zeitgemäß ist. Wie beurteilen Sie die Situation?

    Die anwaltliche Selbstverwaltung ist aus meiner Sicht für die Anwaltschaft alternativlos, und wir müssen alles dafür tun, uns dieses Privileg zu erhalten. Die Vorstellung, dass z.B. die Aufsichtsfunktionen der Rechtsanwaltskammern, vor allem die Berufsaufsicht und die Geldwäscheaufsicht, von staatlichen Stellen ausgeübt würde, finde ich völlig inakzeptabel. Es ist wichtig, dass Anwält:innen, die sich im Anwaltsberuf auskennen, mit ihren Erfahrungen und ihrem praktischen Wissen die Aufsicht über ihre Kolleg:innen ausüben. Dabei spielt es aus meiner Sicht eine ganz wichtige Rolle, dass die Anwaltschaft im Rahmen der Vorstandswahlen selbst bestimmt, wen sie mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betraut. Dieses Recht und Privileg sollten alle Kammermitglieder aktiv nutzen, in dem sie an den Kammerversammlungen und den Wahlen für den Kammervorstand und die Satzungsversammlung teilnehmen.

    Die RAK München bietet ihren Mitgliedern Unterstützung und Informationen an, die im Rahmen der Berufsausübung auftreten können. Welche Angebote der RAK München nutzen Sie in Ihrem Arbeitsalltag?

    Viele. Als Berufsanfängerin habe ich früher sehr häufig Unterstützung bei der Kammer z.B. in Abrechnungsfragen oder bei berufsrechtlichen Themen gesucht und erhalten. Das Fortbildungsangebot der Kammer nutze ich ständig und absolviere fast alle Fortbildungen bei der Rechtsanwaltskammer, die ich benötige, um meiner Fortbildungsverpflichtung nach § 15 FAO nachzukommen. Ich informiere mich regelmäßig über Neuigkeiten aus der Kammer und in berufsrechtlichen Angelegenheiten über die Homepage der Rechtsanwaltskammer, und dort finde ich auch immer wieder praktische und hilfreiche Informationen z.B. darüber, wie man einen Fachanwaltsantrag richtig stellt, unter welchen Voraussetzungen ich als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz gelte, oder wie ich mit dem beA zurecht kommen kann. Die Homepage der RAK München ist für mich ein wahrer Quell von Informationen und Handreichungen – ich kann jedem nur empfehlen, sich dort mal durch die einzelnen Rubriken zu klicken; es gibt praktisch nichts, was es dort nicht gibt.

    Was motiviert Sie, sich ehrenamtlich zu engagieren? Was hat Sie 2012 bewogen, sich bei der Vorstandswahl der Rechtsanwaltskammer München zur Wahl zu stellen? Und warum lohnt sich Ihrer Meinung nach ein ehrenamtliches Engagement bei der Kammer?

    Ganz ehrlich? Es macht einfach riesigen Spaß, mit anderen Kolleginnen und Kollegen etwas für unseren Berufsstand gestalten zu können. Ich habe so viele kluge und interessante Menschen in der Kammerarbeit kennengelernt und meinen Horizont ungemein erweitern können. Als ich 2012 für den Vorstand kandidierte, war ich bereits vier Jahre lang Mitglied der Satzungsversammlung, dort hatte ich schon viel über unser Berufsrecht gelernt, aber eben vor allem aus der legislativen, also rechtsgestaltenden Perspektive. Nun wollte ich diese Kenntnisse auch praktisch in der Vorstandsarbeit umsetzen. 

    Welchen Appell möchten Sie gerne an die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München richten? 

    Ich wünsche mir, dass sich möglichst viele Rechtsanwält:innen in die Arbeit der RAK München einbringen und so die anwaltliche Selbstverwaltung stärken. Ganz konkret wünsche ich mir, dass Sie alle Ihr Stimmrecht bei Wahlen und in der Kammerversammlung wahrnehmen – die nächste Gelegenheit dazu haben Sie bei den vom 27.03.2023 bis zum 12.04.2023 stattfindenden Wahlen zur Satzungsversammlung!
     

  • Karoline Fritz, RAin und FAin Sozialrecht, Mitarbeiterin im Vorstand

    „Ehrenamt verbindet und stärkt.“

    Frau Fritz, Sie sind seit Ende 2012 als Rechtsanwältin zugelassen, sind seit 2017 als Fachanwältin für Sozialrecht in Ihrer Kanzlei in Passau tätig, engagieren sich seit 2018 als Mitarbeiterin im Vorstand der Rechtsanwaltskammer München in der Abteilung V – Gebührenrecht, und sind darüber hinaus seit 2019 im Fachausschuss Sozialrecht der Kammer aktiv.

    Wie kam es zu Ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterin im Vorstand der Rechtsanwaltskammer München?

    Nachdem ein Passauer Kollege, der zuvor Mitarbeiter des Vorstandes in der Gebührenrechtsabteilung war, als Anwaltsrichter ans Anwaltsgericht gewechselt hat und die Stelle frei wurde, fragte mich der damalige Vorsitzende der Abteilung, Jochen Uher, ob ich Interesse hätte. Es brauchte dafür nicht viel Überzeugung. Die Mitarbeit hörte sich relevant und wichtig an; das Gebührenrecht gehört ja zum Handwerkszeug von uns Anwälten.

    Zudem „fixt“ einen das Ehrenamt an. Wenn man einmal dabei ist, kann man nicht aufhören, weiter aktiv zu werden und zu bleiben.   

    Was motiviert Sie bei der ehrenamtlichen Tätigkeit bei der RAK München besonders?

    Das Zusammengehörigkeitsgefühl. Selbst zu Beginn, als ich neu dabei war und noch nicht so viele Leute in der Kammer und im Vorstand kannte, war ich trotzdem gleich Teil der Gruppe. Bedenken, dass ich am Anfang vielleicht noch nicht viel beitragen kann, waren unbegründet.

    Ich hatte damals 2018 auch gleich Glück, bei einer Klausurtagung mit einer anderen „frischen“ Mitarbeiterin des Vorstandes dabei zu sein. Wir wurden sehr herzlich aufgenommen. Es hat keine Rolle gespielt, dass wir Junganwältinnen waren; die Generationenmischung machtʼs – auch heute noch. 

    Was macht die Gebührenabteilung der Rechtsanwaltskammer München?

    Wir erstellen für die Gerichte zuvörderst Gutachten nach § 14 RVG. Wir beurteilen, ob der Rechtsanwalt sein Ermessen bei der Bemessung der Rahmengebühren ordnungsgemäß ausgeübt hat, also billigem Ermessen entspricht. Hierfür wird uns die gesamte Gerichtsakte übersandt. Im Idealfall hat der Rechtsanwalt detailliert zu den einzelnen Kriterien des § 14 RVG vorgetragen und nicht nur pauschal geschrieben, dass die Sache umfangreich und schwierig war. Anhand des Vortrages und auch der Anlagen, aus denen die Tätigkeit ersichtlich ist, prüfen wir sodann, ob die angesetzte Gebühr billigem Ermessen entspricht. 

    Zudem werden von uns Gebührengutachten nach § 3a Abs. 3 S. 2 RVG erstellt, wenn es um die Vergütung eines Anwalts aus einer Gebührenvereinbarung geht. 

    Mitunter erhalten wir auch einen Gutachtensauftrag nach § 73 Abs. 2 Nr. 8 BRAO. Zum Beispiel hatte ich kürzlich eine Gebührenakte zur Bearbeitung vorliegen. Hier fragte das Gericht „bei uns“ an, wie viele gebührenrechtliche Angelegenheiten konkret vorliegen.

    Die Erstellung des Gutachtens obliegt einem Mitglied der Abteilung. Dieses wird dann in der Runde besprochen und beschlossen, wobei nur die Vorstandsmitglieder der Abteilung stimmberechtigt sind. Unterschrieben wird es vom Vorsitzenden der Abteilung.

    Sie sind auch regional im Passauer Anwaltverein engagiert, gehören seit 2017 dessen Vorstand an und sind seit Sommer 2022 Vorsitzende des Passauer Anwaltvereins. Welche Aufgaben kommen in diesem Bereich auf Sie zu? Und haben Sie sich bestimmte Ziele für Ihr Amt als Vorsitzende vorgenommen?

    Sicherlich betreffen viele meiner Aufgaben die Verwaltung und Organisation, aber meine Kernaufgabe sehe ich darin, für meine Mitglieder als Ansprechpartnerin für ihre Belange, Fragen und Anregungen zur Verfügung zu stehen. Man muss immer bedenken, dass es sich um eine freiwillige, aber kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt, und wir den Kolleginnen und Kollegen einen Anreiz schaffen müssen, beizutreten, und wir den Mehrwert aufrechterhalten müssen. 

    Ich habe mir daher für meine Amtszeit vorgenommen, dass in den Verein wieder mehr Bewegung kommt. Bedingt durch Corona mussten auch wir mit Veranstaltungen, Reisen und Fortbildungen pausieren. Im Jahr 2022 wäre wieder einiges möglich gewesen, aber leider wurden unsere Angebote nicht so gut angenommen wie erhofft. Eine meiner ersten Amtshandlungen war daher, einen Online-Fragebogen an unsere Mitglieder zu senden, was sie sich vom Verein erwarten, sowohl hinsichtlich Fortbildungen als auch Reisen oder Stammtische. Hier komme ich auch zu einem anderen Punkt: Ich möchte versuchen, dass der Verein moderner und digitaler wird. Eine neue Homepage wurde erstellt. Unser Verein hat rund 200 Mitglieder und kommt ohne Geschäftsstelle aus, sodass wir uns auch damit Arbeitserleichterungen verschaffen wollen und beispielsweise die Anmeldungen zu Fortbildungen nur noch online ermöglichen oder auch unseren Mitgliedern die Fortbildungsbescheinigungen nur noch als Datei zukommen lassen, welche sie ohne großen Aufwand gleich ins Fachanwaltsportal der Kammer laden können. 

    Profitieren Sie im Alltag von Ihrem ehrenamtlichen Engagement? Gibt es Synergieeffekte, die für den einen oder anderen Bereich Vorteile mit sich bringen?

    Sehr. Gerade im Sozialrecht erlebe ich es so häufig, dass nur die Mittelgebühren erstattet werden. Es war und ist für mich eine große Hilfe, wenn ich argumentativ gegenüber der Rechtsschutzversicherung, der Staatskasse oder dem Mandanten darlegen kann, warum die von mir angesetzte Gebühr billigem Ermessen entspricht. 

    Aber nicht nur beruflich bereichert mich das Ehrenamt, sondern es hat auch zu einer persönlichen Weiterentwicklung geführt. Ich habe bislang schon viel mitgenommen und gelernt: Man blickt über den eigenen Tellerrand hinaus oder aber stellt auch fest, dass man auf einem ganz guten Weg ist. Hinzu kommt das Netzwerk. Das, was ich mir in den letzten Jahren geschaffen habe, wäre ohne das Ehrenamt nie zustande gekommen. Man lernt so wahnsinnig viele Leute kennen und schätzen, die einem als Ansprechpartner für Berufliches zur Verfügung stehen, mit denen man überregional Veranstaltungen planen kann oder die mittlerweile zum festen Freundeskreis gehören. 

    Welche Angebote der RAK München nutzen Sie in Ihrem Arbeitsalltag?

    Da ich selbst auf LinkedIn aktiv bin und die Kammer dort auch vertreten ist, nutze ich gerne die von der Kammer geteilten Beiträge, um aktuelle Informationen abzurufen. 

    Zudem verwende ich mitunter das Anwaltsverzeichnis, wenn Mandanten Kolleginnen und Kollegen für ein Fachgebiet suchen, die bei uns vor Ort nicht vertreten sind, oder wenn mir Fachanwälte auf die Schnelle nicht einfallen.  

    Immer wieder wird darüber diskutiert, ob die Selbstverwaltung der Anwaltschaft noch zeitgemäß ist. Wie beurteilen Sie die Situation?

    Ich wüsste nicht, wie es anders laufen sollte, ohne dass man uns die Unabhängigkeit nimmt oder in diese eingreift. Es ist ja nicht so, dass die Selbstverwaltung nach Gutdünken und ohne (Bundes-)Gesetze funktionieren würde. Zudem ist ja mit der Satzungsversammlung, den Kammern und den Anwaltsgerichten, Anwaltsgerichtshöfen und dem Anwaltssenat beim BGH auch die Gewaltenteilung gewährleistet. Darüber hinaus ist nur ein Rechtsanwalt mit der Arbeit oder beispielsweise den berufsrechtlichen Anforderungen und Hürden bei der Mandatsbearbeitung vertraut. Einer nicht als Rechtsanwalt praktizierenden Person kann es selbst durch Hineinversetzen in die Position nicht gelingen, kompetent mitzureden oder gar Entscheidungen zu treffen. 

    Die Rechtsanwaltskammer lebt vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder. Mit welchem Appell würden Sie sich an die Mitglieder wenden, um für das Ehrenamt bei der Kammer zu werben?

    Ehrenamt verbindet und stärkt. 

  • Irina Lindenberg-Lange, RAin, ehemalige Präsidentin des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs

    „Ich habe die Zusammenarbeit zwischen den Rechtsanwälten und Berufsrichtern beim Bayerischen Anwaltsgerichtshof als hervorragend und befruchtend erlebt.“

    Frau Lindenberg-Lange, Sie sind seit 1991 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie waren von 2002 bis 2021 Mitglied des Bayerischen Anwaltsgerichtshof. 2005 übernahmen Sie den Vorsitz des 4. Senats am Bayerischen Anwaltsgerichtshof und standen fast zehn Jahre, vom 22.12.2011 bis 08.02.2021, als Präsidentin an der Spitze des Anwaltsgerichtshofs. Darüber hinaus wurden Sie 2016 zur Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Präsidentinnen und Präsidenten der Anwaltsgerichtshöfe in Deutschland gewählt. Am 13.10.2022 wurde Ihnen von Ministerpräsident Dr. Markus Söder der Bayerische Verdienstorden verliehen. 

    Welche Bedeutung hat die Auszeichnung für Sie?

    Ich habe mich sehr über die Auszeichnung gefreut, da sie eine Würdigung und Wertschätzung meiner langjährigen Tätigkeit in der Anwaltsgerichtsbarkeit und meines ehrenamtlichen Engagements im Dienste unseres Berufsstandes darstellt.

    Markus Söder sagte in seiner Laudatio: „lrina Lindenberg-Lange hat sich durch engagierte Arbeit in ihren verschiedenen Funktionen erhebliche Verdienste um die Anwaltschaft in Bayern und den Bayerischen Anwaltsgerichtshof erworben.“ Wie kam es zu Ihrem Engagement im Bayerischen Anwaltsgerichtshof – deren Richterinnen und Richter sowie Präsidentinnen und Präsidenten auf Vorschlag der bayerischen Rechtsanwaltskammern von der Landesjustizverwaltung ernannt werden – und was hat Sie bewogen, beinahe zwei Jahrzehnte in diesem Bereich ehrenamtlich tätig zu sein?

    Vor vielen Jahren wurde ich gefragt, ob ich mir eine Tätigkeit als Richterin in der Anwaltsgerichtsbarkeit vorstellen könnte. Hierzu war ich gerne bereit, schon mit Blick darauf, die Rechtsprechung im anwaltlichen Berufsrecht mitgestalten zu dürfen. Für mich persönlich war der Wechsel in die richterliche Perspektive stets besonders spannend und bereichernd. Die Denk-, Sicht- und Arbeitsweise eines Richters – als „unabhängiger Dritter“ für den Ausgleich gegensätzlicher Interessen zu sorgen – eröffnet ganz andere Blickwinkel; ich profitiere noch heute hiervon in meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwältin.

    Welche Aufgaben waren mit Ihrer Tätigkeit als Vorsitzende des 4. Senats und als Präsidentin am Bayerischen Anwaltsgerichtshof verbunden? Und welche Bereiche empfanden Sie als besonders interessant?

    Wie bei allen anderen staatlichen Gerichten oblag mir als der Vorsitzenden eines Senats die Wahrung der Stetigkeit der Rechtsprechung in dem Senat und die Verhandlungsleitung in den Sitzungen. Entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan ist der Senat, dem der Präsident oder die Präsidentin des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vorsitzt, für die unterschiedlichsten (verwaltungsrechtlichen) Verfahren zuständig; allein deshalb gibt es keinen Fall, der mir besonders nachhaltig in Erinnerung geblieben ist. Diese Tätigkeit war stets abwechslungsreich und interessant. 

    Zu meinen Aufgaben als Präsidentin gehörte die Verantwortung und die Organisation der Binnenverwaltung des AGH, also insbesondere die Durchführung von Präsidiumssitzungen, die Herbeiführung von Präsidiumsbeschlüssen, die Durchführung von Präsidiumswahlen, das Implementieren verschiedener gesetzlicher Vorgaben, wie beispielsweise des Mediationsgesetzes, des elektronischen Rechtsverkehrs und der DSGVO. Hierzu gehörte aber auch die Repräsentation des Gerichts nach außen sowie der Austausch mit den Präsidenten der anderen Anwaltsgerichtshöfe in Deutschland. 

    Wenn Sie auf Ihre Tätigkeiten beim Bayerischen Anwaltsgerichtshof zurückblicken, wie würden Sie Ihre persönlichen Erfahrungen beschreiben? Gab es Momente, die Sie besonders geprägt haben?

    In den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Syndikusanwälte zum 01.01.2016 war – beim Bayerischen Anwaltsgerichtshof – eine Vielzahl von Klageverfahren zu verzeichnen, in welchen es um die Zulassung zum Syndikusrechtsanwalt ging. Diese Thematik empfand ich als besonders herausfordernd und faszinierend, da es auch um grundsätzliche Rechtsfragen ging und wir Gelegenheit hatten, zur Fortbildung und zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung auf der Grundlage eines neuen Gesetzes beizutragen.

    Davon unabhängig habe ich die Zusammenarbeit zwischen den Rechtsanwälten und Berufsrichtern beim Bayerischen Anwaltsgerichtshof als hervorragend und befruchtend erlebt. Mich hat immer wieder beeindruckt, mit welchem Engagement und Verantwortungsbewusstsein sämtliche in der Anwaltsgerichtsbarkeit als Richterinnen oder Richter tätigen Rechtsanwaltskollegen und Berufsrichter ihrer Tätigkeit nachgehen.

    Der Bayerische Anwaltsgerichtshof ist als Berufungsinstanz für Verfahren zuständig, die Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht zum Gegenstand haben. Darüber hinaus entscheidet er in erster Instanz über verwaltungsrechtliche Anwaltssachen. Der AGH ist quasi ein Organ der Selbstverwaltung. Immer wieder wird darüber diskutiert, ob die Selbstverwaltung der Anwaltschaft noch zeitgemäß ist. Wie beurteilen Sie die Situation?

    Historisch betrachtet war es ein längerer Weg bis zur Anerkennung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege. Eben dies, nämlich die Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege, ist auch der Grund dafür, dass Rechtsanwälte – anders als andere freie Berufe – über eine eigene Berufsgerichtsbarkeit verfügen. Erster Meilenstein hierfür war das Inkrafttreten der Rechtsanwaltsordnung im Jahre 1878; erstmals wurde damals den Forderungen der Anwaltschaft nach freier Advokatur, also Selbstverwaltung und Freiheit von staatlicher Kontrolle nachgekommen. Es entstanden – als Ausdruck der Selbstverwaltung – die Rechtsanwaltskammern und – als Ausdruck der Unabhängigkeit der Rechtsanwälte von staatlicher Kontrolle – eine eigene Gerichtsbarkeit, nämlich die – wie es damals hieß – Ehrengerichtsbarkeit. Bei dieser eigenen Berufsgerichtsbarkeit blieb es seit dem Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung im Jahre 1959 bis heute; seit 1994 wird sie als Anwaltsgerichtsbarkeit bezeichnet. 

    Es trifft zu, dass immer wieder Überlegungen im Raume stehen, die Aufgaben der Anwaltsgerichtsbarkeit, insbesondere die verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, in die Verwaltungsgerichtsbarkeit einzugliedern. Ich persönlich kann hierfür jedoch keine zwingenden Gründe oder gar einen Handlungsbedarf erkennen. Eben dieses historisch entstandene System hat sich bewährt und funktioniert ersichtlich gut, ganz abgesehen davon, dass ich es auch für nicht sinnvoll erachte, etwa die verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten von den Disziplinarsachen zu trennen und wiederum anderen Gerichten zuzuweisen.

    Die RAK München bietet ihren Mitgliedern Unterstützung und Informationen an, die im Rahmen der Berufsausübung auftreten können. Welche Angebote der RAK München nutzen Sie in Ihrem Arbeitsalltag?

    Nachdem ich sowohl Fachanwältin für Verwaltungsrecht als auch Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bin, mache ich gern von dem Fortbildungsangebot der RAK München mit Veranstaltungen, die durchwegs mit hervorragenden Referenten besetzt sind, Gebrauch. Darüber hinaus unterhält die RAK München nach meinem Dafürhalten eine Homepage, die zu verschiedensten Themen, wie beispielsweise Geldwäsche oder das Berufsrecht wichtige und hilfreiche Informationen enthält. 

    Die Rechtsanwaltskammer lebt vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder. Wie könnten aus Ihrer Sicht noch mehr Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München dafür gewonnen werden, sich ehrenamtlich zu engagieren?

    Was die Anwaltsgerichtsbarkeit angeht, gibt es nach meiner Beobachtung – jedenfalls in unserem Kammerbezirk – keinen Mangel an engagierten und interessierten Rechtsanwaltskolleginnen und -kollegen, die diese anspruchsvolle Tätigkeit ausüben möchten. Motivation gibt es nach meinem Dafürhalten hierfür genug – schon aus Interesse an unserem eigenen Berufsstand im Wandel der Zeit. 
     

  • Gerald Baumgartner, RA, Prüfungsausschuss BBi München I

    „Wir haben die Chance, unseren Berufsstand mit zu prägen.“

    Herr Baumgartner, zum Einstieg kurz zu Ihrem persönlichen Werdegang: Sie sind seit 2020 als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Handels- und Vertriebsrecht tätig und haben zusätzlich eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator absolviert. Ehrenamtlich engagieren Sie sich als stellvertretendes Mitglied im Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer München. Wie kam es dazu, dass Sie bereits kurz nach Ihrer Zulassung im Jahr 2020 ehrenamtlich bei der RAK München aktiv wurden? Was motiviert Sie bei Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bei der RAK München besonders?

    Meine erste Berührung mit der RAK München hatte ich im Referendariat. Die Kammer beteiligt sich an der Referendarausbildung, indem sie einige Unterrichtseinheiten zum „Berufsfeld Anwaltschaft“ anbietet. Dort hat Herr Dr. Thomas Kuhn (Vorstandsmitglied der RAK München) doziert und uns unter anderem auf das mündliche Examen vorbereitet. Dieses Engagement für unsere Ausbildung und unseren Berufsstand fand ich toll, sodass ich mich dann auch bald in der Kammer einbringen wollte. 

    Worin bestehen Ihre Aufgaben als Mitglied des Prüfungsausschusses? 

    Der Prüfungsausschuss ist für die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten zuständig. Dazu gehört die Aufsicht während der Klausuren, die Korrektur der Klausuren, die Teilnahme an der Notenkonferenz und vor allem die mündliche Abschlussprüfung. Das sogenannte „Fallbezogene Fachgespräch“ ist quasi das „Highlight“ der Abschlussprüfung – nicht nur für die Kandidatinnen und Kandidaten, sondern natürlich genauso für uns Prüfer. Besonders spannend finde ich die anschließende Diskussion mit den anderen Prüfern, wie die Leistung zu bewerten ist. 

    Sie haben für die Mitteilungen 04/2021 der RAK München ein Plädoyer für die Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten gehalten. Wieso sehen Sie es für so wichtig an, dass Kanzleien verstärkt in die Ausbildung investieren?

    Weil nur Kanzleien diese Ausbildung leisten können, andere Ausbildungsbetriebe gibt es für diesen Berufszweig nicht. Dass wiederum zahlreiche Rechtsanwaltsfachangestellte teils direkt nach bestandener Prüfung den Berufszweig wechseln und beispielsweise in die öffentliche Verwaltung oder in die Industrie wechseln, muss der Anwaltschaft zu denken geben. 

    Die RAK München bietet ihren Mitgliedern Unterstützung an bei Themen, die im Rahmen der Berufsausübung auftreten können – wie erleben Sie die Rolle der RAK München in Ihrem Arbeitsalltag und welche Angebote unterstützen Sie dabei besonders?

    Die Kammer hält auf ihrer Webseite recht nützliche Anleitungen für das beA bereit. Zudem finde ich das telefonische Beratungsangebot zu Fragen des Berufsrechts sinnvoll. Denn auch wenn man sich hierzu mit Kollegen austauschen kann, gibt einem die Beratung durch Vorstandsmitglieder der Kammer noch mehr Sicherheit in solch wichtigen Fragen.
     
    Wie wichtig ist aus Ihrer Sicht die Rolle der Kammern für die Selbstverwaltung und Interessenvertretung der Anwaltschaft und warum? 

    Die Kammern nehmen ja eine Art Zwitterstellung ein, indem sie einerseits als Behörden die Disziplinaraufsicht über uns ausüben, andererseits aber Raum lassen, dass sich die von ihr beaufsichtigten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hierbei einbringen. Das bietet uns die Gelegenheit, unsere Interessen zu vertreten und diese durch das Sprachrohr der Kammer in Richtung Politik und Entscheidungsträger wahrnehmbar zu kommunizieren. 

    Die Rechtsanwaltskammer München lebt vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder. Wie würden Sie vorgehen, um mehr Kammermitglieder für ein ehrenamtliches Engagement zu gewinnen? Welchen Appell würden Sie an die Mitglieder richten?

    Es lohnt sich in vielerlei Hinsicht: Wir haben so die Chance, unseren Berufsstand mit zu prägen, anstatt bloß von „oben“ reguliert zu werden. Außerdem macht es Freude und man kann etwas bewirken. 

  • Marc Armatage, RA und FA Strafrecht, Vorstandsmitglied der RAK München

    „Ich halte die Homepage der Kammer für herausragend.“

    Herr Armatage, zum Einstieg kurz zu Ihrem persönlichen Werdegang: Sie sind seit vielen Jahren als Fachanwalt für Strafrecht tätig. Zusätzlich dazu sind Sie 1. Vorsitzender des Anwaltvereines Kempten sowie Vorstandsmitglied des Bayerischen Anwaltverbandes. Daneben engagieren Sie sich als Vorstandsmitglied bei der Rechtsanwaltskammer München. Wie kam es dazu, dass Sie neben Ihrer beruflichen Tätigkeit auch ehrenamtlich aktiv wurden? Was motiviert Sie besonders, sich ehrenamtlich zu engagieren?

    Vor einigen Jahren wurde ich gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, den Vorsitz im Kemptener Anwaltsverein zu übernehmen, da der langjährige Vorsitzende Dr. Hägele aus Altersgründen nicht mehr kandidieren wollte. Nachdem mich dann die Verbandsarbeit interessiert hatte, kam eines zum anderen. Ich halte Selbstverwaltung und berufspolitische Fragstellungen für sehr wichtig. 

    Über Ihr überregionales Engagement hinaus sind Sie auch regional in dem Anwaltverein Ihrer Heimatstadt Kempten aktiv. Woraus bestehen Ihre Aufgaben als Vorsitzender des Anwaltvereines? 

    Als Vorsitzender des örtlichen Anwaltsvereins ist man zunächst einmal Ansprechpartner für Behörden und Gerichte. Leider kommt derzeit aufgrund allseits bekannter Umstände die gesellschaftliche Komponente zu kurz, so dass ich derzeit für den kollegialen Zusammenhalt der örtlichen Kolleginnen und Kollegen und die Netzwerkbildung wenig tun kann. 

    Welche Herausforderungen erleben Sie bei Ihrer Tätigkeit als Vorsitzender und Vorstandsmitglied eines regionalen Anwaltvereins?

    Die Mitglieder zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung zu bewegen. Die meisten Kolleginnen und Kollegen sind natürlich zeitlich recht eingespannt, so dass diese Abendtermine nicht übermäßig beliebt sind. Das Problem der relativ sparsamen Teilnahme ist ja leider auch bei der Kammerversammlung bekannt. 

    Die RAK München ist nicht nur für die Stadt München, sondern für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk zuständig. Wie erleben Sie die Rolle der RAK München in Ihrem Arbeitsalltag und welche Angebote der RAK München unterstützen Sie dabei besonders?

    Ich halte die Homepage der Kammer für herausragend. Oft kann ich bei Anfragen von Kolleginnen und Kollegen auf die Kammerhomepage verweisen. Hervorzuheben sind hier meines Erachtens die Materialen zum Thema „Geldwäsche“ oder die Informationen zu allen Fragen rund um das Thema „Corona“. Im Frühjahr 2020 gab es nirgendwo derart komprimierte Informationen. 

    Wie wichtig ist aus Ihrer Sicht die Rolle von überregionalen Organisationen der Selbstverwaltung und Interessenvertretungen, wie der RAK München, und warum? 

    Die wohl von allen gewollte Unabhängigkeit des Berufs setzt eine funktionierende Selbstverwaltung voraus. 

    Gibt es Überschneidungen oder Synergien zwischen Ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten, beispielsweise bei der Bearbeitung bestimmter Themen? Wenn ja, welche? 

    In meiner Arbeit gibt es komischerweise nicht allzu viele Überschneidungen. 

    Wenn Sie nun auf Ihre Jahre als im Ehrenamt Tätiger zurückblicken – wie würden Sie Ihre persönliche Erfahrung beschreiben? Gab es Momente, die Sie besonders geprägt haben?   

    Ich könnte nicht sagen, dass mich bislang irgendetwas besonders geprägt hat. Meine persönliche Erfahrung ist vielmehr, dass man die Themen mit viel Ausdauer zu bearbeiten hat. Bei einem Blick hinter die Kulissen wird erst sichtbar, wie viele Leute zusammenwirken müssen. Ich glaube, dass es immer stärker sichtbar wird, dass ein gutes Team der Schlüssel ist. 

    Warum sollten sich Ihrer Meinung nach auch andere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München ehrenamtlich engagieren?

    Weil die Selbstverwaltung des Berufsstandes vom Engagement der Mitglieder lebt. Außerdem macht die Arbeit in der Kammer meistens Spaß und man lernt interessante und im Übrigen auch sehr hilfsbereite Leute kennen. 

    Was würden Sie Mitgliedern, die ehrenamtlich aktiv werden möchten, auf den Weg geben wollen? 

    Das es sich lohnt, obwohl es auch oft mühsam ist. 

  • Dr. Annegret Harz, Veranstaltungsleiterin

    „Ehrenamtliches Engagement macht glücklich.“

    Wie kam es dazu, dass Sie neben Ihrer beruflichen Tätigkeit auch ehrenamtlich bei der Rechtsanwaltskammer aktiv wurden?

    An Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwaltskammer München nehme ich selbst sehr gern teil und habe schon als junge Anwältin hieraus großen Nutzen gezogen. Das ehrenamtliche Engagement bei der Rechtsanwaltskammer fügt sich nahtlos in meine sonstigen Tätigkeiten ein. Ich bin z.B. Mitherausgeberin und Autorin des bei Wolters Kluwer erscheinenden Handbuchs des Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 

    Es ist immer motivierend, einer Aufgabe nachzugehen, die man sich selbst ausgesucht hat und die einen erfüllt. Was bewegt oder motiviert Sie bei Ihrer Tätigkeit als Veranstaltungsleiterin besonders?

    Es freut mich, dass ich die Gelegenheit habe Veranstaltungen zu organisieren und hoffe, dass diese durch die Auswahl der Referenten und Themen einen echten Mehrwert für die tägliche Arbeit der Kollegen bringen. 

    Wenn Sie auf Ihre Tätigkeit als Veranstaltungsleiterin bei der Rechtsanwaltskammer München zurückblicken – wie würden Sie Ihre persönlichen Erfahrungen beschreiben? Gab es Momente, die Sie besonders geprägt haben?

    Besondere Freude hatte ich, wenn an Veranstaltungen besonders viele Kollegen teilgenommen haben und es zu einem regen Austausch zwischen den Teilnehmern und dem Referenten gekommen ist.

    Wie haben Sie diese Zeit wahrgenommen? Welche Herausforderungen gab es bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen?

    Die Herausforderungen bei der Organisation digitaler Veranstaltungen waren erheblich. Manche Referenten haben einen Vortrag abgelehnt, sofern nicht wenigstens eine Hybridveranstaltung möglich war, da sie den Wunsch nach Austausch mit Teilnehmern hatten. Mittlerweile haben auch ausschließlich digitale Veranstaltungen eine größere Akzeptanz. Technische Schwierigkeiten können dabei in der Regel schnell behoben werden. 

    Worin sehen Sie hier die Chancen? Welche Erfahrungen möchten Sie auch für Ihre zukünftige Tätigkeit mitnehmen?

    Viele Teilnehmer haben berichtet, dass sie die digitalen Veranstaltungen besonders schätzen. Sei es wegen eines andernfalls langen Anfahrtsweges oder wegen der besseren Vereinbarkeit mit familiären oder sonstigen Verpflichtungen. Der digitale Austausch wird Präsenzveranstaltungen nicht vollständig ersetzen können. Wichtig wäre mir künftig Hybridveranstaltungen anzubieten, um möglichst vielen Kollegen die Teilnahme zu ermöglichen. 

    Wie wichtig ist aus Ihrer Sicht das Angebot an Fortbildungsveranstaltungen, das die RAK vorhält?

    Für die Außenwirkung der Rechtsanwaltskammer und die Kollegen ist es wichtig, ein gutes Angebot an Fortbildungsveranstaltungen zu bieten, gerade im Hinblick auf die Pflichtfortbildungsstunden für Fachanwälte. Eine abendliche Fortbildung lässt sich leichter in den Berufsalltag integrieren als ein ganztägiges Seminar. 

    Warum sollte sich auch andere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München ehrenamtlich engagieren?

    Ehrenamtliches Engagement macht glücklich. Es ist ein schöner Moment, wenn Kollegen nach einer Veranstaltung kommen und sich für die gelungene Veranstaltung bedanken. Je mehr Mitglieder sich engagieren, desto besser kann die Rechtsanwaltskammer als Selbstverwaltungsorganisation Aufgaben erfüllen.
     

     

  • Dr. Thomas Weckbach, Vizepräsident (2004 – 2022) der RAK München

    „... für das Funktionieren der Selbstverwaltung sind unsere Mitglieder auch selbst mitverantwortlich.“

    Herr Dr. Weckbach, zum Einstieg kurz zu Ihnen persönlich: Sie blicken auf eine langjährige Praxiserfahrung als Rechtsanwalt zurück. Was hat Sie ursprünglich bewogen, sich zudem auch für die Beratung und Vertretung dieses Berufstands einzusetzen?

    Vor vielen Jahren wurde ich von Vertretern des Augsburger Anwaltvereins gefragt, ob ich mir eine Mitarbeit im Vorstand der Rechtsanwaltskammer München als Vertreter der im Bereich des Landgerichts Augsburg tätigen Anwälte vorstellen könnte. Ich habe mich dazu entschlossen, für den Vorstand zu kandidieren, weil ich die anwaltliche Selbstverwaltung für eine wichtige Errungenschaft halte, die die Unabhängigkeit des Anwaltsberufs sichert. Seit 25 Jahren gehöre ich nunmehr dem Vorstand der RAK München an; seit 17 Jahren bin ich Vizepräsident.

    Sie sind Vertreter des Präsidenten der mitgliederstärksten Rechtsanwaltskammer bundesweit. Darüber hinaus leiten Sie seit vielen Jahren die Vorstandsabteilung Öffentlichkeitsarbeit. Lassen Sie uns zu Beginn einmal die letzten Monate Revue passieren. Jetzt, da sich die dramatische Lage der Pandemie deutlich zu entspannen beginnt: Wirkt sich das auch auf die Arbeit der Kammer aus?

    Die Pandemie hat alle getroffen, auch die Anwaltschaft. Wir haben umfangreich kurzfristig über alle organisatorischen Herausforderungen im Anwaltsberuf informiert, die Systemrelevanz der Tätigkeit durchgesetzt und vor allem auch recht früh finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die aus einem separaten Unterstützungsfonds der Kammer stammen, als sich abzeichnete, dass das Coronavirus für erhebliche Ausfälle sorgen und Anwältinnen und Anwälte in Notsituationen bringen könnte.

    Jetzt, wo sich die Lage schrittweise entspannt, sind wir aktuell an einem Punkt angelangt, an dem wir beobachten: Was bedeuten die veränderten Rahmenbedingungen für uns als Kammer und die Arbeit als Anwältin und Anwalt? Wie wollen wir in Zukunft (zusammen-) arbeiten? Dabei geht es auch darum, wie wir unseren Aufgaben nachkommen und kommunizieren. Als Rechtsanwaltskammer kommen wir einerseits gesetzlichen Aufgaben nach und fungieren als Zulassungs- und Aufsichtsbehörde, andererseits vertreten wir die Anwaltschaft – unsere Mitglieder – nach außen und bieten ihnen und rechtssuchenden Personen viele, unterschiedliche Leistungen an.

    Welche Veränderungen haben Sie am stärksten vernommen?

    Ich glaube, was wir zuerst gemerkt haben, ist, dass sich die Anforderungen an die Kommunikation von heute auf morgen verändert haben. Absprachen ergeben sich unter normalen Umständen oft nebenbei, ebenso Anregungen oder Ideen. Videokonferenzen haben dies erschwert. Wir haben auch begonnen, unsere Öffentlichkeitsarbeit wie auch die interne Kommunikation breiter und digitaler zu gestalten. Ich denke zum Beispiel an die regelmäßig stattfindenden (Weiterbildungs-) Seminare, die wir nun insgesamt online anbieten. Unsere Mitglieder profitieren davon, denn es spart Zeit und Kosten. Tendenziell ist man in der Lage, an mehr Veranstaltungen teilzunehmen als vorher. Wir hoffen natürlich, dass digitale Veranstaltungen unser Angebot für Mitglieder insgesamt attraktiver machen.

    Wie stark ist die Kammer auf das Mitwirken der Mitglieder angewiesen? Wie würden Sie das Zusammenspiel beschreiben?

    Uns sind sowohl die Unterstützung unserer Mitglieder als auch ihre Einbeziehung bei den Themen der Selbstverwaltung ein wichtiges Anliegen. Denn für das Funktionieren der Selbstverwaltung sind unsere Mitglieder auch selbst mitverantwortlich. Erfahrungsgemäß möchten sie diese Verantwortung auch wahrnehmen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Mitglieder, die sich ehrenamtlich in der Kammer engagieren. Das Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamt ist für eine funktionierende Kammer enorm wichtig, gibt oft entscheidenden Input und entlastet zusätzlich die hauptamtlichen Mitarbeiter auf vielen Ebenen. Wir erhalten zudem das Feedback, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten bspw. in Bezug auf Gesetzgebungsverfahren und die frühe inhaltliche Einbindung in Kammerthemen sehr geschätzt werden. 

    Und wie schaffen Sie es, den Austausch mit den Mitgliedern aufrechtzuerhalten? Wie schaffen Sie es, eine derart diverse Mitgliedschaft miteinander zu vernetzen?

    Wir haben derzeit etwa 22.500 Mitglieder in unserem Kammerbezirk und somit einen großen Zuständigkeitsbereich. Sie können sich vorstellen, dass der direkte Austausch eine gewisse Herausforderung darstellt, die wir aktiv meistern möchten. Wir nutzen unterschiedliche Kommunikationskanäle, um unsere Mitglieder zu informieren und in unsere Arbeit aktiv einzubinden und arbeiten kontinuierlich daran, neue Kommunikationsangebote zu schaffen; die Öffentlichkeitsarbeit wird intensiver. 

    An welche denken Sie da konkret?

    Künftig wollen wir die Plattform LinkedIn stärker nutzen und uns mit Anwältinnen und Anwälten dort vernetzen. Konkret bedeutet das nichts anderes, als den Themen einen Raum zu geben, die für die anwaltliche Praxis relevant sind. Wir können nicht die jeweiligen fachlichen Themen in den vielen Rechtsbereichen abbilden. Von uns als Rechtsanwaltskammer erwarten unsere Mitglieder Informationen zu ganz bestimmten, ihre Arbeit selbst betreffenden Themen.

    In den vergangenen Wochen haben wir unseren Auftritt bei LinkedIn daher gezielt vorbereitet. Die Plattform bietet uns viele neue Möglichkeiten für den Austausch mit unseren Mitgliedern wie auch für die Sichtbarkeit der Kammer und ihrer Themen. Für uns ist diese Form der Interaktion im Moment ein spannender Lernprozess, bei dem wir auch auf die Beteiligung unserer Mitglieder und anderer Interessierter angewiesen sind. Aus diesem Grund möchte ich alle Mitglieder dazu aufrufen, sich mit uns zu vernetzen und auch im digitalen Raum unsere Community zu verstärken. Es gibt da allen Grund zum Optimismus, denn unsere Branche ist eine der präsentesten auf diesem Medium.

    Wir können uns auch gut vorstellen, einige Veranstaltungen in den digitalen Raum zu verlagern. Die Teilnahme ist für viele somit leichter, gerade weil sich ein Großteil unserer Mitglieder außerhalb Münchens befindet.

    Wir sind offen für weitere Kommunikationskanäle und werden auch zukünftig die Kontaktpflege mit unseren Mitgliedern den aktuellen Anforderungen und Gegebenheiten anpassen.