Fortbildungsnachweise online einreichen
Über das neue Fachanwaltsportal können Sie ab sofort bequem Ihre Fortbildungsnachweise nach § 15 FAO einreichen. Zudem können Sie jederzeit einsehen, wie viele Fortbildungsstunden Sie bereits nachgewiesen haben.
Zum Fachanwaltsportal gelangen Sie hier.
Anleitung
Erstregistrierung
Vor der ersten Anwendung müssen Sie sich zunächst erstregistrieren. Hierzu benötigen Sie
- Mitgliedsnummer
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse

Sie erhalten dann einen Zugangscode per E-Mail. Über den Link in der E-Mail gelangen Sie zur Aktivierungsseite. Dort können Sie den Aktivierungscode eintragen.

Bitte vergeben Sie nach der Bestätigung Ihr persönliches Kennwort.
Anmeldung
Nunmehr ist die Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort möglich.

Einreichen der Nachweise

Um Fortbildungsnachweise einzureichen, können Sie über den „Hinzufügen“-Button Dokumente unter Angabe von wenigen Eckdaten in dem Portal hochladen.

Bitte laden Sie die Fortbildungsnachweise einzeln hoch. Es empfiehlt sich, die Nachweise nicht gesammelt am Jahresende einzureichen, sondern nachdem Sie die jeweilige Veranstaltung besucht/gehalten haben und Ihnen die Bestätigung vorliegt.
Sobald Ihr Nachweis überprüft wurde, werden Ihnen die Stunden gutgeschrieben und Sie können dies im Fortbildungsportal einsehen.
Übersicht über die Stunden und eingereichte Nachweise
Über den Button „Anzeigen“ sehen Sie, wie viele Fortbildungsstunden Sie im jeweiligen Jahr bereits nachgewiesen haben. Dabei werden alle Fortbildungen angezeigt, unabhängig davon, ob Sie Ihre Nachweise über das Portal oder auf anderem Weg (per Post, per E-Mail etc.) übermittelt haben.
Anwenderfragen
Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit unter info(at)rak-m.de an uns.