Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person (Mediator/in) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft hierbei keine eigenen Entscheidungen, sondern ist alleine dafür verantwortlich, dass die Parteien miteinander reden, ihre Positionen und Ziele formulieren und Lösungen erarbeiten.
Das Verzeichnis der bei der Rechtsanwaltskammer München gelisteten Mediatoren, die nach § 7a BORA die Bezeichnung führen, finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung können Sie hier.
Mediation im Medizinrecht
Im Rahmen des Pilotprojekts „Mediation im Medizinrecht“ wurden Arzthaftungsfälle einer Mediation unterzogen. Die Fälle konnten von Versicherern, Anwälten oder Medizinern vorgeschlagen werden. Im Projekt „Mediation im Medizinrecht“ wurde auf wissenschaftlicher Basis die Frage geklärt, ob und für welche Fälle in diesem Bereich eine Mediation sinnvoll ist und ob sie für alle Beteiligten eine Verbesserung bedeutet.
Das Ergebnis des Pilotprojekts wurde am 25.03.2014 im „Workshop Justiz und Versicherungen“, einer gemeinsamen Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer München und des Landgerichts München I, vorgestellt.
Den Abschlussbericht finden Sie hier.
Auch nach Abschluss des Pilotprojekts besteht die Möglichkeit, weitere Arzthaftungsfälle zur Mediation anzumelden.
Weitere Informationen zum Pilotprojekt „Mediation im Medizinrecht“ finden Sie unter www.mediation-im-medizinrecht.de.