Durchsuchung in der Rechtsanwaltskanzlei
Verhaltenshinweise für den Ernstfall
Durchsuchungen in Rechtsanwaltskanzleien sind Ausnahmesituationen – unabhängig davon, sich die zugrundeliegenden Ermittlungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt selbst oder gegen einen Mandanten richten. In solchen Situationen ist es wichtig, insbesondere die Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 S. 1 BRAO, § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB) und den Schutz des Vertrauensverhältnisses zum Mandanten im Blick zu behalten.
Um in einer solchen Drucksituation nicht die Kontrolle zu verlieren, sind folgende Grundregeln zu beachten:
1. Ruhe bewahren.
2. Umgehend einen Verteidiger informieren.
3. Keine Äußerungen zum Durchsuchungsgegenstand.
4. Kein Widerstand gegen Durchsuchungshandlungen.
5. Keine Unterlagen vernichten, keine Daten löschen.
6. Widerspruch gegen Beschlagnahme einlegen.
Einen ausführlichen Leitfaden zum Verhalten im Fall einer Kanzleidurchsuchung finden Sie hier.
Die Rechtsanwaltskammer München können Sie zur Unterstützung und bei Fragen unter der Durchwahl 089-53 29 44 0 erreichen.