Im Zeitraum vom 20.04.2026 bis zum 08.05.2026 findet die diesjährige Wahl zum Kammervorstand statt.
Die Hälfte der Vorstandssitze der Rechtsanwaltskammer München sind neu zu wählen – 18 Vorstandsmitglieder für die Landgerichtsbezirke Ingolstadt, Kempten, Landshut, München I und München II, Passau sowie Traunstein für eine Amtszeit von vier Jahren.
Zugangsdaten zum Wahlportal
Allen Mitgliedern der Kammer wurden die erforderlichen Zugangsdaten zur Teilnahme an der elektronischen Wahl per beA zugeschickt. Bitte prüfen Sie Ihr beA-Postfach. Nichtanwaltliche Pflichtmitglieder haben die Zugangsdaten per Post erhalten. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an wahlen(at)rak-m.de.
Wahlzeitraum
Ihre Stimmabgabe ist vom 20.04.2026, 00:00 Uhr, bis 08.05.2026, 24:00 Uhr, möglich.
Termine
- Montag, 30.03.2026, 17:00 Uhr: Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
- Dienstag 31.03.2026, 12:00 Uhr: Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses mit abschließender Feststellung des Wählerverzeichnisses und Zulassung der Wahlvorschläge
- Montag, 20.04.2026, 00:00 Uhr: Wahlbeginn
- Freitag, 08.05.2026, 24:00 Uhr: Wahlende
- Montag, 11.05.2026, 09:00 Uhr: Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses
- Dienstag, 19.05.2026, 09:00 Uhr: Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Was macht der Vorstand?
Die Rechtsanwaltskammer München ist für den OLG-Bezirk München die Basis der anwaltlichen Selbstverwaltung. Sie hat aktuell über 24.000 Mitglieder. Im Mittelpunkt der Arbeit der Rechtsanwaltskammer München steht neben der Zulassung, Beratung und Betreuung ihrer Mitglieder die Berufsaufsicht. Darüber hinaus ist die Rechtsanwaltskammer München die Interessenvertretung der in ihrem Kammerbezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Der Gesetzgeber hat den Kammern einen umfassenden Aufgabenkatalog zugewiesen. Diese Aufgaben werden vom Vorstand sowie dem Präsidium der Kammer erledigt.
1. Warum ist die anwaltliche Selbstverwaltung so wichtig?
Selbstverwaltung bedeutet in erster Linie Distanz vom Staat, und diese Staatsferne ist ein wichtiger Garant für die Sicherung anwaltlicher Unabhängigkeit und individueller Freiheit. Nur so ist gewährleistet, dass die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiterhin freie und unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten bleiben, und dass die Berufsaufsicht von Experten übernommen wird, die sich am besten mit dem Beruf auskennen: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Alternative wäre eine Staatsaufsicht.
2. Was sind die Aufgaben des Vorstands?
Die Aufgaben des Vorstands sind vielfältig. Sie werden in § 73 BRAO geregelt. So hat der Vorstand zum einen die ihm ausdrücklich durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Zum anderen obliegen ihm die der Rechtsanwaltskammer in der BRAO zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse.
Dazu gehören insbesondere die:
- Vereidigung
Um zur Rechtsanwaltschaft zugelassen zu werden, müssen nicht nur die Zulassungsvorausset-zungen erfüllt sein. Den Bewerberinnen und Bewerbern muss im Rahmen der Vereidigung auch ihre Zulassungsurkunde ausgehändigt werden. Die Vereidigungen nehmen die Vorstandsmitglie-der entweder in den Räumen der Rechtsanwaltskammer München oder vor Ort in den einzelnen Landgerichtsbezirken vor.- Berufsaufsicht
Im Rahmen der Berufsaufsicht prüft der Vorstand aufgrund einer bei der Rechtsanwaltskammer eingegangenen Beschwerde oder von Amts wegen, ob ein Kammermitglied gegen Berufspflichten der BRAO und BORA verstoßen hat. Ergibt die Prüfung, dass kein Verstoß vorliegt, stellt der Vorstand das berufsrechtliche Verfahren ein. Liegt ein Verstoß vor, kann der Vorstand dies mit einer Rüge ahnden oder den Vorgang zur Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens an die Generalstaatsanwaltschaft abgeben. Legt ein Kammermitglied Einspruch gegen eine gegen ihn verhängte Rüge ein, entscheidet der Kammervorstand als Gesamtgremium, ob dem Einspruch stattzugeben oder der Einspruch zurückzuweisen ist.
- Vermittlung
Bestehen zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Auftraggebenden Meinungsverschiedenheiten wegen einer Anwaltsrechnung oder streiten sich Kammermitglieder im Rahmen einer Sozietätsauseinandersetzung, führt der Vorstand auf Antrag ein kostenloses Vermittlungsverfahren durch. Oftmals kann eine Einigung im schriftlichen Verfahren erzielt werden. In einigen Fällen finden aber auch Vermittlungsgespräche mit den Beteiligten statt, um eine Einigung zu erreichen.
- Gebührengutachten
Bei Rechtsstreitigkeiten, die die Höhe von Rahmengebühren (§ 14 RVG) oder eine vereinbarte Vergütung (§ 3a RVG) betreffen, haben die Gerichte ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen. Diejenigen Vorstandsmitglieder, die Mitglied in einer der Gebührenrechtsabteilungen sind, fungieren als Berichterstatter und erstellen auf der Grundlage der übersandten Gerichtsakten nach Diskussion und Beschlussfassung in der Abteilung das Gebührengutachten.
- Verleihung von Fachanwaltstiteln
Der Vorstand ist zuständig für die Verleihung und den Widerruf eines Fachanwaltstitels.- Geldwäscheaufsicht
Die Rechtsanwaltskammer übt die geldwäscherechtliche Präventionsaufsicht über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände aus, die Verpflichtete nach dem GwG sind. Hierzu führt die Rechtsanwaltskammer jährlich eine Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach dem GwG unter ihren Mitgliedern durch. Die Feststellung und Ahndung von Verstößen durch Festsetzung eines Bußgelds erfolgt durch den Vorstand.
- Abteilungsarbeit
Einen Großteil der Vorstandsarbeit macht die Arbeit in den Vorstandsabteilungen aus. Derzeit hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München 16 Vorstandsabteilungen eingerichtet. Neben den berufsrechtlichen Abteilungen und den gebührenrechtlichen Abteilungen gibt es z.B. eine Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, eine Abteilung, die Vorschläge zur Ernennung von Anwaltsrichtern erarbeitet, und eine Abteilung, die sich mit der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten befasst. Eine Übersicht aller Abteilungen finden Sie hier.3. Wieso ist die Wahl des Vorstands so wichtig?
Der Kammervorstand sollte ein möglichst repräsentatives Abbild der durch ihn vertretenen Kammermitglieder sein. Die Anwaltschaft hat sich in den letzten Jahren entwickelt und das Berufsbild „Rechtsanwältin“ bzw. „Rechtsanwalt“ ist viel differenzierter geworden. Aufgrund dieser Weiterentwicklung haben sich unterschiedliche Interessenlagen innerhalb der Anwaltschaft ergeben: Kolleginnen und Kollegen aus Einzelkanzleien haben andere Anliegen als Anwältinnen und Anwälte, die in mittelgroßen Einheiten oder Großkanzleien tätig sind. Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte in Unternehmen beschäftigen wiederum andere Aspekte. Damit die unterschiedlichen Themen und Interessen und die Belange aller Mitglieder auch im Kammervorstand repräsentiert sind, sollte es im Eigeninteresse der jeweiligen Berufsgruppe liegen, sich im Kammervorstand zu engagieren. Nur so kann der Vorstand der RAK München den Anliegen aller Kolleginnen und Kollegen bestmöglich gerecht werden. Sie haben mit Ihrer Stimme die Möglichkeit zu entscheiden, wer sich für Ihre Anliegen und Interessen im Vorstand stark macht.
Elektronische Wahl: komfortabel und sicher
Seit Inkrafttreten der Wahlordnung zur Wahl des Vorstands und der Mitglieder der Satzungsversammlung am 01. Juli 2018 besteht die Möglichkeit, Wahlen per Briefwahl oder elektronisch durchzuführen. Die Vorstandswahl 2026 wird in diesem Jahr erneut elektronisch durchgeführt.
Komfortable Stimmabgabe
Mit der Wahleinladung erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Wahl den Link zum Wahlportal. Im Wahlportal können Sie sich mit Ihren individuellen Zugangsdaten anmelden. Diese teilen wir Ihnen ebenfalls in der Wahleinladung mit. Sie benötigen lediglich einen PC mit einem Internetzugang. Die elektronische Wahl ist mit allen gängigen Internetbrowsern und PCs durchführbar. Sie können Ihre Stimme auch über Ihr Laptop, Smartphone oder Tablet abgeben. Sie können Ihr Stimmrecht zeitlich unabhängig ausüben, egal ob in der Kanzlei, von unterwegs oder bequem zu Hause.Sicherheit
Die Stimmabgabe über das Online-Wahlportal ist nicht nur komfortabel, sondern auch sicher. Die zum Einsatz kommende Online-Wahlsoftware stellt sicher, dass die Wahlgrundsätze eingehalten werden, insbesondere, dass das Wahlgeheimnis gesichert ist, dass pro Wahlberechtigtem nur einmal abgestimmt werden kann, dass die Wahlurne korrekt ausgezählt wird und dass die Manipulationsfreiheit mathematisch eindeutig nachgewiesen werden kann.Wahrung des Wahlgeheimnisses
Bei der zum Einsatz kommenden Online-Wahlsoftware des von uns beauftragen Anbieters Electric Paper Informationssysteme GmbH findet sämtliche Kommunikation über abgesicherte Transportprotokolle statt. Die Daten des Wählers werden vollständig von der Stimmabgabe isoliert und bieten auch keine Möglichkeit, Rückschlüsse auf die abgegebene Stimme vorzunehmen. Somit ist eine Trennung von Wählerkennung und Stimme konsequent umgesetzt und das Wahlgeheimnis gewahrt. Lediglich das anonymisierte Wählerverzeichnis bekommt nach erfolgreicher Stimmabgabe den Hinweis, dass die entsprechende Person gewählt hat und schließt somit diese für eine weitere Wahl aus.Schritt für Schritt Anleitung für die elektronische Wahl
Hier finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung für die elektronische Wahl.
