Mit der Aktualisierung des BBiG 2020 wurden neue Aufstiegsfortbildungen definiert. Bislang gibt es für berufserfahrene Rechtsanwalts-, Patentanwalts- oder -Notarfachangestellte als bundesweit anerkannte Weiterbildung einzig und allein den Geprüften Rechtsfachwirt bzw. Geprüfte Rechtsfachwirtin.
Mit der BBiG-Aktualisierung 2020 sind folgende neue Bezeichnungen eingeführt worden:
- „Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin“ (erste Fortbildungsstufe: § 53b BBiG)
- „Bachelor Professional“ (zweite Fortbildungsstufe: § 53c BBiG) – für Meister und Fachwirte
- „Master Professional“ (dritte Fortbildungsstufe: § 53d BBiG)
Für die ersten beiden Fortbildungsstufen sind zum 03.09.2026 die entsprechenden Verordnungen
Bachelor Professional im Rechtswesen – ein neuer Aufstieg!
Die bewährte Fortbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in wird zum Bachelor Professional im Rechtswesen weiterentwickelt. Das BBiG hat neue Aufstiegsfortbildungen definiert und mit den einheitlichen, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen gestärkt. Das bedeutet: Der Bachelor Professional ist eine neue Bezeichnung für alle höheren Berufsabschlüsse auf dem gleichen Qualifikationsniveau wie Bachelorabschlüsse an Hochschulen. Der neue Abschluss verbindet die bewährte berufliche Qualifikation mit einem anerkannten Bachelorabschluss der höheren Berufsbildung. Diese Fortbildung stellt die neue Fortbildungsstufe II der Aufstiegsfortbildung für qualifizierte Mitarbeiter/innen im Anwaltsbereich da. Durch die Ausrichtungen in die Bereiche „Fachrichtung Recht“ und „Fachrichtung gewerblicher Rechtsschutz“ werden die in der ReNoPAtVO erfassten Ausbildungszweige Rechtsanwalts- und Patentanwaltsfachangestellte erfasst (für Notarfachangestellte besteht ein eigener Bachelor Professional). Die Verordnung wurde am 02.09.2026 im Gesetzblatt verkündet und tritt damit zum 03.09.2026 in Kraft. Sie finden sie hier.
Was ist neu?
Fundiertes juristisches Fachwissen, praxisnahe Managementfähigkeiten, Themen wie Personal, Controlling und Organisation werden in dem neuen Format neu miteinander verbunden, die zunehmende Digitalisierung der Kanzleiabläufe deutlich stärker berücksichtigt als bei der heutigen Fortbildung zum Geprüften Rechtsfachwirt. Durch die Ausrichtungen in die Bereiche „Fachrichtung Recht“ und „Fachrichtung gewerblicher Rechtsschutz“ werden die in der ReNoPAtVO erfassten Ausbildungszweige Rechtsanwalts-, Patentanwalts- oder -Notarfachangestellte erfasst.
Gemeinsame Basis sind die grundlegenden Kanzleithemen wie Organisieren des gesamten Büroablaufs einschließlich der Kommunikationssysteme, des Rechnungswesens, eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung und dienstleistungsorientierter Umgang mit Beteiligten und Dritten. In der „Fachrichtung Recht“ kommen die Themenbereiche Betreuen des gesamten Kosten-, Gebühren- und Vergütungsrechts, Prüfen und Beurteilen von Fragen des materiellen Rechts und des Prozessrechts einschließlich der unterschriftsreifen Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen sowie eigenverantwortliches Bearbeiten sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten hinzu. In der „Fachrichtung „Gewerblicher Rechtsschutz“ sind dies eigenverantwortliches Bearbeiten spezifischer Aufgaben und Problemstellungen im gewerblichen Rechtsschutz.
Zulassungsvoraussetzungen und Lernumfang gem. § 53c BBiG
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Rechtsanwalts-, Patent- oder Notarfachangestellte/r) oder einer anderen, einschlägigen Berufsausbildung mit entsprechender anschließender Berufserfahrung oder
- Abschluss einer Weiterbildung zum Berufsspezialisten aus dem Rechtsbereich oder
- Fünfjährige einschlägige Berufserfahrung oder
- Weitere Optionen nach § 53c BBiG möglich
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier in der Verordnung.
Für den Erwerb der in der Verordnung bezeichneten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1 200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Qualifikationsinhalten der in den §§ 4 bis 7 der Verordnung genannten Prüfungsbereichen.
Vorbereitungslehrgänge
Die Rechtsanwaltskammer München wird nach derzeitigem Stand keine eigenen Vorbereitungslehrgänge anbieten, weist jedoch auf die bisher bestehenden folgenden Angebote von Fortbildungsinstituten hin:
Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH
BHT – Fernstudieninstitut Berliner Hochschule für Technik (nur Bereich Rechtswesen)
Über die vorstehenden Links erhalten Sie alle Informationen zu den jeweiligen Kursen.
Die Teilnahme am Vorbereitungskurs berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme an der Prüfung. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet ausschließlich die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer bzw. der für Sie zuständige Kammerverbund.
Die Qual der Wahl
Wer bereits zum Ende des Jahres die Zulassungsvoraussetzungen für den bisherigen Geprüften Rechtsfachwirt erfüllt, kann bei fristgerechter Anmeldung auf Antrag die Prüfung noch unter der bisherigen Prüfungsordnung zum Geprüften Rechtsfachwirt machen. Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Eine Prüfung zum Bachelor Professional im Rechtswesen ist derzeit noch nicht angeboten. Hierzu bedarf es zunächst der Umsetzung der Verordnung in eine Prüfungsordnung. Sobald hier mehr Informationen zur Verfügung stehen, finden Sie diese auf unserer Website.