Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

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Anwaltschaft kann Überbrückungshilfe beantragen

Im Zuge der Corona-Krise hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 die Eckpunkte für die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen.

Seit dem 10. Juli können Unternehmen und Organisationen aller Branchen einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren. Ihr Umsatz muss in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein. Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Der Antrag auf Überbrückungshilfe kann jedoch nicht selbst durch die Unternehmen etc. gestellt werden, vielmehr ist in den Antragsprozess ein sog. „prüfender Dritter“ einbezogen, der die Unterlagen an die zuständigen Stellen übermittelt.

Neben Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sind seit 10.08.2020 nunmehr auch Rechtsanwälte berechtigt, im Rahmen des Antragstellungsverfahrens als „prüfende Dritte“ tätig zu werden. Erforderlich hierfür ist eine Anmeldung bzw. Registrierung an der digitalen Online-Plattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hier

Dazu stellt das BMWi zwei unterschiedliche Verfahren bereit: Das sog. PIN-Verfahren und ein Verfahren, bei dem die beA-Karte eingesetzt werden kann. Der Dienstleister des BMWi hat ein Tutorial für die Registrierung und Anmeldung von antragserfassenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Verfügung gestellt und das BMWi hat Informationen und ein Video „beA-Karte zur Anmeldung im Antragsportal einrichten“ veröffentlicht.

Die Antragsfrist für die erste Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni – August 2020) wurde letztmalig bis zum 09.10.2020 verlängert. Eine rückwirkende Antragstellung nach diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.

Die Überbrückungshilfe wurde bis Ende dieses Jahres verlängert. Demzufolge umfasst die zweite Phase der Überbrückungshilfe die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die zweite Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober 2020 gestellt werden.

Änderungen gibt es auch hinsichtlich der Antragsberechtigung und der Förderhöhe:

Statt eines 60-prozentigen Umsatzrückgangs im April und Mai können künftig bereits solche Unternehmen Überbrückungshilfe beantragen, die entweder im Zeitraum April bis August 2020 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von 30 Prozent oder in zwei zusammenhängenden Monaten innerhalb dieses Zeitraums einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent erfahren haben. 

Die KMU-Deckelbeträge von 9.000 Euro und 15.000 Euro werden ersatzlos gestrichen und die Fördersätze gestaffelt auf bis zu 90 Prozent erhöht. Die Untergrenze, ab der Unternehmen Förderung erhalten können, wird  von 40 Prozent auf 30 Prozent Umsatzeinbruch abgesenkt und die Personalkostenpauschale wird von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.