Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Landesweites elektronisches Anwaltsverzeichnis der Ukraine wieder online

Das landesweite elektronische Anwaltsverzeichnis, das täglich von den regionalen ukrainischen Kammern gepflegt wird, ist unter https://erau.unba.org.ua/ wieder abrufbar. Zu Beginn des Krieges wurde das Verzeichnis von der Ukrainischen Nationalen Anwaltsassoziation (UNAA) offline gestellt, um möglichen Zugriffen auf das Verzeichnis aus den von russischen Truppen besetzten Gebieten entgegenzuwirken. Ein sicherer Zugriff ist nun wieder möglich. 

Über den Vizepräsidenten der UNAA Herrn Valentyn Gvozdiy (v.gvozdiy(at)unba.org.ua) ist es möglich, einen aktuellen Auszug für ukrainische Anwältinnen und Anwälte, die ins Ausland geflüchtet sind, zu erhalten. 
 

 

Plattform Immigration4Ukraine.eu von UPJ und Pro Bono Deutschland e.V.

Mit Immigration4Ukraine.eu ist eine zentrale Plattform für Pro Bono Rechtsberatung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine entstanden, die traditionelle Pro Bono Beratung mit den Möglichkeiten und Tools moderner Rechtsdienstleistung vereint. Von UPJ und Pro Bono Deutschland e.V. entwickelt, bietet Immigration4Ukraine leicht verständliche, rechtliche Informationen, eine Vermittlungsplattform für Individualberatung sowie Quick Legal Aid Guides auf Social-Media-Kanälen und ganz neu: ein Tool zur Erstellung eines Antrags nach § 24 Aufenthaltsgesetz.

Das Projekt versteht sich als interdisziplinäre Kooperation, die ihre Ressourcen und Expertise bündelt, um Geflüchteten schnell, bedarfsorientiert und unkompliziert Rechtshilfe zukommen zu lassen. Das Projekt ist ausdrücklich offen konzipiert und lebt von der Beteiligung von Kanzleien, Anwält:innen, Expert:innen aus dem (Legal) Tech Bereich, Law Clinics und vielen mehr.

Ab sofort können sich Anwältinnen und Anwälte, die Pro Bono Rechtsberatung für Geflüchtete anbieten möchten, hier registrieren.
 

Jobportal für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer beim Bundesverband der Freien Berufe e.V.

Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. hat am 09.05.2022 sein Jobportal für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer gestartet. Unter www.freieberufe-jobportal.de bietet der BFB mit Unterstützung seiner Mitgliedsverbände aktuelle Stellen, Ausbildungs- und Praktikumsplätze an. Das Jobportal wendet sich vorrangig, aber nicht ausschließlich an Geflüchtete aus der Ukraine, um ihnen einen Berufseinstieg in Deutschland bei den Freien Berufen zu erleichtern. Auch wenn der erste Anlass vor allem die Arbeitsmarktintegration der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer ist, soll das Jobportal mittel- und langfristig generell für alle Arbeitssuchenden bei den Freien Berufen gelten. Der BFB hat die Verbindung zu relevanten Schnittstellen wie der Ukrainischen Botschaft oder der Alliance4Ukraine hergestellt, um die Menschen aus der Ukraine zu erreichen. 

Alle Freiberufler haben ab sofort die Möglichkeit, kostenfrei Angebote für Jobs, Ausbildungsstellen und Praktikumsplätze einzustellen. Vor Veröffentlichung werden alle Angebote individuell geprüft, sodass sichergestellt ist, dass keine unpassenden Angebote auf der neuen Jobplattform eingestellt werden. 
 

Aktuelle Informationen zur Ukraine-Unterstützung

Wie im Newsletter vom 04.03.2022 angekündigt, beteiligt sich die RAK München an der Initiative der CCBE und ermöglicht interessierten Mitgliedern, sich in eine europaweite Liste für ukrainische Flüchtlinge auf der Suche nach einem Rechtsbeistand eintragen zu lassen.

Der CCBE hat auf seiner Homepage eine Ukraine-Seite eingerichtet, die die Liste mit den Kontaktstellen enthält, die von den Rechtsanwaltskammern und Anwaltsvereinen angegeben wurden.

Schreiben des vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft zum Thema „Plattform für die Integration geflüchteter Menschen aus der Ukraine in Arbeit“.

HELP Programm des Europarates - Virtueller HELP e-Desk

Mittels seines HELP-Programms (Human Rights Education for Legal Professionals) hat der Europarat Sofortmaßnahmen ergriffen, um Anwältinnen und Anwälte bei ihrer Arbeit mit Kriegsflüchtlingen zu unterstützen: Der virtuelle HELP e-Desk bietet rechtliche Unterstützung für alle Phasen des Konflikts. 

Am 1. März 2022 wurden virtuelle HELP e-Desks zum Thema Asyl/Migration eingerichtet. Sie bieten Zugang zu Informationen und Schulungen über die Bearbeitung von Fällen auf nationaler Ebene im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Vertriebenen, mit Schwerpunkt auf Flüchtlingen aus der Ukraine. Diese HELP e-Desks werden nach und nach mit Ressourcen und Informationen gespeist. Die Initiative wird mit dem Migrationsausschuss des Rates der Anwaltschaften in Europa (CCBE) koordiniert. Parallel dazu wird für die Ukraine ein ähnlicher nationaler HELP e-Desk für Asyl-/Migrationsfragen entwickelt, der sich an Menschen richtet, die noch im Land sind und rechtliche Informationen zu Asyl-/Migrations-/Vertreibungsfragen benötigen.

Auch für Deutschland gibt es einen nationalen HELP e-Desk, für den sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte registrieren können. Die nationalen HELP e-Desks enthalten:

  • nützliche Links und praktische Tipps für Juristen, die mit Flüchtlingen und Vertriebenen zu tun haben
  • laufende Aktualisierung zu nationalen und europäischen Entwicklungen, insbesondere in Bezug auf Verfahren im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz (für EU-Mitgliedstaaten) sowie Asyl- und Neuansiedlungsverfahren
  • Online-Schulungen zum Selbststudium auf der Grundlage von HELP-Kursen, die sich auf den jeweiligen Kontext beziehen (Asyl und Menschenrechte; Flüchtlings- und Migrantenkinder Binnenvertreibung; Bekämpfung des Menschenhandels), auf deren Grundlage Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte schnelle und hochwertige Schulungen absolvieren und nach erfolgreichem Abschluss elektronisch erstellte Leistungsnachweisen bekommen
  • (einige nationale e-Desks) ein Forum für den Austausch, das von nationalen Experten moderiert wird 

Für weitere Informationen stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der nationalen e-Desks oder der nationale HELP-Info-Point bereit. Auch die RAK München vermittelt bei Bedarf gerne Kontakte.

Informationen der BRAK zur Unterstützung der Ukraine

In Anbetracht der andauernden Kriegssituation in der Ukraine hat die BRAK ein Themen-Portal mit nützlichen Informationen konzipiert.

Newsroom der BRAK zur Ukraine.

 

Sanktionen gegen Russland

20.01.2023

Neue FAQ zum Rechtsdienstleistungsverbot in Russland: EU fasst Definition von unbedingt erforderlichen Rechtsdienstleistung sehr eng

Ende Dezember 2022 hat die Europäische Kommission ihre FAQ zu den Sanktionen gegen Russland (VO (EU) 833/2014) überarbeitet. Damit sollen Unklarheiten bezüglich des Verbots der Rechtsberatung für die Regierung Russlands oder dort niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen und dessen Ausnahmen beseitigt werden. Hierbei geht es um die „indirekte“ Erbringung der Dienstleistung, die Anforderungen, welche an eine Tochtergesellschaft gestellt werden und extraterritoriale Effekte. Dabei gibt die EU einen sehr engen Rahmen vor, was sie als „unbedingt erforderliche“ Rechtsdienstleistung im Sinne von Art. 5 n erachtet. 

Weitere Informationen sind hier zu finden. 


Update 30.03.2022

Arbeitshilfe zu bestehenden Finanzsanktionen

Zur Erleichterung der lückenlosen Beachtung der bestehenden Sanktionen verweist das Bayerische Staatsministerium der Justiz darauf, dass die Landesjustizverwaltung NRW unter www.finanz-sanktionsliste.de eine Arbeitshilfe bereitstellt, die eine unkomplizierte und der Nutzung einer Suchmaschine im Internet vergleichbare Namenssuche ermöglicht. In dem Portal werden sämtliche auf relevanten Sanktionslisten stehende Personen geführt, so dass auch außerhalb eines Russlandbezugs eine unkomplizierte Überprüfung bspw. des Mandanten im Rahmen der Sorgfaltspflichten nach dem GwG möglich ist. 

Allgemeine Informationen über die Sanktionen gegen Russland stellen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Bundesbank auf ihren jeweiligen Internetseiten in Form von Fragen und Antworten bereit. 

Zentrale Auskunftsstelle zu Exportbeschränkungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, welches unter der Nummer 06196 9081237 Anfragen telefonisch beantwortet.


Die Financial Intelligence Unit (FIU) weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland sowie bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen in Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.

Dies umfasst u. a. Sanktionen

  • gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
  • angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014) 
  • als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
  • angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263) 

Hinweis
In Anbetracht dieser besonderen Sanktionslage bittet die FIU, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten.

Im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abgegeben werden, bittet die FIU dringend darum,

  • bei der Darstellung des Sachverhalts den einschlägigen Sanktionstatbestand zu benennen
  • und folgenden Indikator zu verwenden:
    – Transaktion in/aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben.
    B2305

Weiterführende Informationen zu den Finanzsanktionen

Weiterführende Informationen zu den Sanktionen der EU