Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Rechtsanwälte sind systemrelevant

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat klargestellt: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Teil der kritischen Infrastruktur und berechtigt, eine Notbetreuung in Kita und Schule in Anspruch zu nehmen. Dies betrifft auch Mitarbeiter der Kanzlei. Hierbei wird derzeit auf beide Erziehungsberechtigte abgestellt bzw. bei Alleinerziehenden auf den oder die Alleinerziehende. Ab dem 27.4.2020 reicht es aus, wenn ein Elternteil im sonstigen Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist. Voraussetzung der Notbetreuung ist, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.

Die Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall finden Sie hier.

Auf den Websites des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales als auch des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erhalten sie darüber hinaus auch weitere aktuelle Informationen in Bezug auf die Kindertagesbetreuung und zur Notbetreuung an Schulen.

Angestellte (Rechtsanwälte und Mitarbeiter) benötigen eine Bestätigung ihres Arbeitgebers, dass sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Als Vorlage hierfür kann dieses Muster dienen.

Als Nachweis legen Sie bitte ihren Anwaltsausweis vor. Sollten Sie eine gesonderte Bestätigung benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden unter info(at)rak-muenchen.de.

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer München hatte sich bereits am 17.04.2020 mit einem offenen Brief an die Staatsministerin des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, Frau Trautner, gewandt und gefordert klarzustellen, dass auch der Beruf des Rechtsanwalts als systemrelevant einzustufen ist.

Auch die BRAK stuft in einem Schreiben an die Bundeskanzlerin Rechtsanwälte als systemrelevant ein.