Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Kammerbeitrag

Der Regel-Beitrag für den Kammerbeitrag beträgt EUR 340,00 p.a. Der Kammerbeitrag der RAK München beinhaltet die an die Bundesrechtsanwaltskammer abzuführenden Beiträge i. H. v. EUR 122,00.

Von der Kammerversammlung 2023 wurde eine Änderung der Beitragsordnung mit Senkung des Kammerbeitrags für nichtanwaltliche Pflichtmitglieder gem. 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO von EUR 340,00 auf EUR 220,00 beschlossen. Diese Änderung gilt ab 01.01.2024.

Die Beitragsbescheide 2024 werden ab dem 23.01.2024 per beA versendet. 

Eine Übersicht über die Kammerbeiträge samt Ermäßigungstatbeständen und den Vordruck für einen Ermäßigungsantrag finden Sie hier: 

Der Kammerbeitrag der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München beträgt

im Regelfall
340,00 €für Kammermitglieder, die natürliche Personen sind
445,00 €für Kammermitglieder, die keine natürlichen Personen sind
220,00 €für Kammermitglieder, die nichtanwaltliche Pflichtmitglieder i.S.v. § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO sind
       
mit Ermäßigung          
260,00 €            für Mitglieder (natürliche Personen), die ihre Erstzulassung bei der RAK München beantragen (für das Jahr der Zulassung und die zwei darauffolgenden Jahre)
197,00 €            für Mitglieder, deren Erwerbstätigkeit aufgrund der Geburt eines Kindes in nicht unerheblicher Weise eingeschränkt ist (auf Antrag; für längstens drei Jahre ab Geburt)
260,00 €für Mitglieder, die der RAK München seit mind. 10 Jahren angehören und vor Beginn des Geschäftsjahres das 70. Lebensjahr vollendet haben
113,00 €für Mitglieder, die 100 % erwerbsgemindert sind (auf Antrag)
260,00 €für Mitglieder bei teilweiser Erwerbsminderung (auf Antrag)


Der Kammerbeitrag ist am 1. März jeden Jahres zur Zahlung fällig, Teilbeträge einen Monat nach Rechnungsstellung.

Besteht die Mitgliedschaft nicht im ganzen Kalenderjahr, ist für jeden angefangenen Monat der Zugehörigkeit 1/12 des festzusetzenden Kammerbeitrags zu entrichten, Teilbeträge werden auf volle Euro-Beträge aufgerundet und sind einen Monat nach Rechnungsstellung fällig.

Rückständige Jahresbeiträge werden einen Monat nach Fälligkeit zweimal mit Monatsabstand angemahnt, danach zwangsweise beigetrieben. Die Mahnkosten betragen 10,00 € für die 2. Mahnung. Ein Erlass oder teilweiser Erlass des Kammerbeitrags ist nicht möglich, in besonderen Fällen kann jedoch auf Antrag vom Schatzmeister Stundung gewährt werden.