Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Informationen für neuzugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Sie wurden gerade neu zugelassen. Wir freuen uns, Sie als neues Mitglied der Rechtsanwaltskammer München begrüßen zu dürfen. Damit Sie sich gleich zu Beginn der Mitgliedschaft einen ersten Überblick verschaffen können, haben wir hier erste wichtige Informationen zu den Serviceleistungen und Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München zusammengestellt. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Problemen zur Verfügung.

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München bei LinkedIn.

Was Sie über uns und Ihre Mitgliedschaft wissen sollten

Wir als Ihre Rechtsanwaltskammer sind für Sie neben der Berufsaufsicht besonders als Ansprechpartner zu allen Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft zu verstehen. Kontaktieren Sie uns deshalb bei Fragen rund um Ihre Zulassung, zur Kanzleipflicht, zu Adressänderungen, der Vereinbarkeit einer nichtanwaltlichen Nebentätigkeit, sowie zu berufsrechtlichen Fragen wie dem Umgang mit Fremdgeld, der Gefahr einer Interessenkollision oder zur anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht etc. gerne telefonisch Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr oder per E-Mail jederzeit unter: 

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Tal 33, 80331 München
Telefon: (089) 53 29 44-0
Telefax: (089) 53 29 44-28
E-Mail: info(at)rak-m.de
www.rak-muenchen.de

  • Anwaltsausweis

    Auf Antrag stellt die Kammer ihren Mitgliedern einen Anwaltsausweis aus. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Anwaltsausweis.
    Bestellen können Sie den Ausweis über unser Mitgliederportal.

  • Anwaltsverzeichnis

    Eine deutschlandweite Suche aller Rechtsanwält:innen ist über das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der BRAK möglich. Die Mitglieder der Kammer München können zusätzlich in unserem Anwalts- und Mitgliederverzeichnis gesucht werden. Es besteht hier die Möglichkeit, nach Landgerichtsbezirken, nach eingerichteten Gütestellen gemäß dem Bayerischen Schlichtungsgesetz sowie nach Mediatoren, Opferanwälten und Pflichtverteidigern zu filtern. 

  • Anzeigenmarkt

    Im Anzeigenmarkt finden Sie viele Stellenangebote und -gesuche, Bürogemeinschaften und Kanzleiübergaben sowie unterschiedliche Angebote und Gesuche auf dem Schwarzen Brett. Als Mitglied der Rechtsanwaltskammer München dürfen Sie dort kostenlos inserieren.

  • beA und elektronischer Rechtsverkehr

    Hier finden Sie wichtige Informationen und Hilfestellungen zum elektronischen Rechtsverkehr und beA:

    Um den Start zu erleichtern, wird in dieser Anleitung Schritt für Schritt durch die Erstregistrierung im beA geführt.

  • Ehrenamt

    Als bundesweit größte regionale Kammer ist die Rechtsanwaltskammer München auf ehrenamtliches Engagement angewiesen. Viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Kammer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Wenn Sie Interesse haben an der Zukunft unseres Berufsstands aktiv mitzuwirken und sich im Rahmen der anwaltlichen Selbstverwaltung zu engagieren, freuen wir uns über eine kurze Mitteilung an redaktion(at)rak-m.de.

  • Fachanwältin / Fachanwalt werden

    Für umfassende Informationen zur Fachanwaltschaft und den Falllisten besuchen Sie unsere Website unter Fachanwaltschaft und Fachanwaltsordnung in der Fassung vom 01.06.2022.

  • Fortbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten

    Schauen Sie für spannende Fortbildungsseminare gerne in unserem Seminarportal vorbei.
    Zugang erhalten Sie als Mitglied exklusiv über unser Mitgliederportal

  • Geldwäscheprävention

    Die Rechtsanwaltskammer führt die geldwäscherechtliche Aufsicht über ihre Mitglieder, soweit sie "Verpflichtete" nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind, und überprüft, ob die erforderlichen geldwäscherechtlichen Präventivmaßnahmen eingehalten wurden. Weitere Informationen finden Sie unter Geldwäsche.  
    Die aktuellen Auslegungs- und Anwendungshinweise finden Sie hier.
     

  • Jourdienst

    Neben der telefonischen Beratung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle bietet die Rechtsanwaltskammer München noch einen telefonischen Jour Dienst in Gebührenrechtsfragen an.
     

  • Kammerbeitrag

    Mit dem Kammerbeitrag finanziert die Kammer die Aufgaben, die sie im Interesse der Mitglieder wahrnimmt: Von der Abwicklervergütung bis zur Zulassung. In bestimmten Fällen kann der Beitrag ermäßigt werden.

  • Newsletter

    Regelmäßig informiert die Rechtsanwaltskammer München im Newsletter zu aktuellen Themen und Neuerungen, die die Anwaltschaft betreffen. Bitte melden Sie sich mit Ihrem personalisierten Kanzleiaccount an, damit Sie alle Informationen an Ihren Arbeitsplatz bekommen.

  • Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO im anwaltlichen Berufsrecht

    Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die erstmalig zugelassen werden, sind verpflichtet, innerhalb des ersten Zulassungsjahres eine Fortbildung im Umfang von insgesamt 10 Stunden im anwaltlichen Berufsrecht zu absolvieren, sofern sie einen entsprechenden Nachweis nicht bereits im Zulassungsverfahren vorlegen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

  • Syndikusrechtsanwälte

    Antworten auf wichtige Fragen rund um die Zulassung und Tätigkeit von Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälten finden Sie in unseren FAQs.

  • Versorgungswerk

    Gleichzeitig mit der Zulassung entsteht die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. 

    Unter E-Befreiung finden Sie das Online-Antragsverfahren für die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht.

    So erreichen Sie die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung:
    Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
    Arabellastraße 31
    81925 München
    Telefon: (089) 92 35-70 50
    Telefax: (089) 92 35-70 40
    E-Mail: brastv(at)versorgungskammer.de
    www.brastv.de

                     

 

Was Sie allgemein am Anfang Ihrer Berufstätigkeit wissen sollten

  • Abrechnung nach RVG

    Schauen Sie gerne in unserem Seminarportal vorbei, hier werden in regelmäßigem Turnus informative Seminare zur Abrechnung nach RVG angeboten.

  • Anwaltvereine

    Für den Einstieg in ein starkes berufliches Netzwerk haben Sie die Möglichkeit, Mitglied in einem örtlichen Anwaltverein zu werden. Eine Übersicht über die örtlichen Anwaltvereine finden Sie auf der Website des Deutschen Anwaltvereins.

    Hier geht’s zum DAV Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit nützlichem Wissen rund um den Anwaltsberuf, zur eigenen Kanzlei, dem Vergütungsrecht und vielem mehr.

  • Existenzgründung

    Die Agentur für Arbeit, Bund und Länder, aber auch verschiedene Banken bieten zahlreiche Fördermöglichkeiten, um Existenzgründer rundum zu beraten und zu unterstützen. Informationen finden Sie unter Finanzierung und Förderung | BMWK-Existenzgründungsportal.

    Weitere Links und Ansprechpartner zum Thema Existenzgründung:

  • Steuerinfos für Existenzgründer

    Wer sich selbstständig machen will, hat auch steuerliche Vorschriften zu beachten. Information hierzu finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Steuern.