Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

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beA-Kartentausch 2022: Fristverlängerung bis 18.03.2023 und weitere Informationen

Anmeldung am Postfach mit der beA-Karte der ersten Generation noch möglich

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer teilt mit, dass die Frist für den Ablauf der Zertifikate zur Anmeldung am beA über den 31.12.2022 hinaus bis zum 18.03.2023 verlängert werden konnte. Sie können sich somit mit Ihrer beA-Karte der ersten Generation noch bis zum 18.03.2023 an Ihrem Postfach anmelden.

Sollten Sie noch nicht im Besitz Ihrer beA-Karte der neuen Generation und der dazugehörigen PIN sein, nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer, um Karte und PIN anzufordern.

Achtung! Die Verlängerung gilt nicht für das Signaturzertifikat!
Wenn Ihre Karte der ersten Generation über ein Signaturzertifikat verfügt, können Sie dieses nicht über den 31.12.2022 hinaus nutzen. Die Zertifikate zum Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen werden technisch nur noch bis zum 31.12.2022 unterstützt. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Sofern noch nicht geschehen, können Sie stattdessen die von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer angebotene Fernsignaturlösung oder eine andere Möglichkeit zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen nutzen.

Weitere Informationen zum beA-Kartentausch

Zwischenzeitlich wurden alle beA-Austauschkarten versandt. Es konnten bislang aufgrund fehlender Bestätigungen über den Erhalt der beA-Karte allerdings rund 35.000 PIN-Briefe noch nicht verschickt werden. Um bis Ende des Jahres möglichst viele Karten in Betrieb nehmen zu können, wurden alle Informationen überarbeitet. Neu gegenüber den bisherigen Schritt-für-Schritt-Anleitungen ist, dass die Bundesnotarkammer nun eine Möglichkeit zur Verfügung stellt, E-Mail-Adressen, an die der Bestätigungslink verschickt wird, selbst zu überprüfen und zu aktualisieren.
An alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Erhalt ihrer Karte bisher noch nicht bestätigt haben, verschickt die Bundesnotarkammer neue Links zur Bestätigung des Kartenerhalts.

Die Bundesnotarkammer bittet darum, bei Fragen zur beA-Karte und PIN das Kontaktformular der Zertifizierungsstelle zu verwenden, damit eine strukturierte Erfassung und eine rasche Bearbeitung der Anliegen möglich ist.

Weitere wichtige Informationen sind auf der Website der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zusammengefasst.