Am 24.11.2017 wurde die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) im Bundeskabinett beschlossen und im Bundesgesetzblatt am 29.11.2017 verkündet (BGBl. 2017 I 3803). Damit steht dem Inkrafttreten am 01.01.2018 nichts mehr im Wege.
Einen Überblick über die nunmehr festgelegten technischen Rahmenbedingungen finden Sie zum einen im beA-Newsletter 49/2017 und im BRAK-Magazin 6/2017.