Die Bestellung der beA-Karte für Syndikusrechtsanwälte ist ab Montag 27.11.2017 möglich
Ab 27.11.2017 können nunmehr auch Syndikusrechtsanwälte für ihren Zugang zum beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) ihre beA Karte beantragen. Die hierfür erforderliche SAFE-ID können Sie ab Montag, 27.11.2017 im bundeseinheitlichen Anwaltsverzeichnis unter www.rechtsanwaltsregister.org einsehen.
Hierzu wurde ein Informationsschreiben an alle Syndikusrechtsanwälte versandt, welches Sie hier einsehen können.
Zur Bestellung der beA-Karte gehen Sie bitte auf die Website der Bundesnotarkammer unter https://bea.bnotk.de/bestellung.
Unter https://bea.bnotk.de hat die Bundesnotarkammer einen Katalog von typischen Fragen
und Antworten im Zusammenhang mit der Bestellung von beA-Karten.