Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

ERV: Verzicht auf Dokumente mit Kennwortschutz im elektronischen Rechtsverkehr

Die technische Rahmenbedingungen der Einreichung von Dokumenten bei Gerichten im elektronischen Rechtsverkehr werden durch die Rechtsverordnungen nach § 130a Abs. 2 ZPO (und entsprechenden Vorschriften anderer Verfahrensordnungen) festgelegt. Unter anderem finden sich in diesen Rechtsverordnungen Vorgaben über die zulässigen Dateiformate. Derzeit erlassen Bund und Länder Rechtsverordnungen jeweils für ihren Bereich, künftig (grundsätzlich ab 2018) wird stattdessen einheitlich eine Rechtsverordnung des Bundes gelten.

Neben den in den Rechtsverordnungen festgelegten technischen Rahmenbedingungen hat sich in der Praxis gezeigt, dass gewisse Varianten von Dateiformaten zu Schwierigkeiten bei der Weiterverarbeitung in der Justiz führen: Wenn elektronische Dokumente (Microsoft Word, PDF etc) mit einem Kennwortschutz versehen sind, der ein Ausdrucken der Datei oder ein Kopieren von Textbestandteilen verhindert, führt dies zu technischen Schwierigkeiten bei Gerichten. Unabhängig von der Frage der verfahrensrechtlichen Zulässigkeit gibt die BRAK daher die Bitte aus der Justiz weiter, im elektronischen Rechtsverkehr auf Dokumente mit einem Kennwortschutz zu verzichten.