Am 01.02.2017 ist die Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz in Kraft getreten. Dort ist unter anderem geregelt, ab welchem Zeitpunkt bei den jeweiligen bayerischen Amtsgerichten, Landgerichten sowie Oberlandesgerichten elektronische Dokumente in Verfahren nach der ZPO und dem FamFG eingereicht werden können.
Die Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz können Sie hier abrufen.