Die Bundesregierung hat am 12.10.2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Notare ihre Urkunden zukünftig elektronisch aufbewahren müssen. Hierzu wird die Bundesnotarkammer beauftragt, ein Elektronisches Urkundenarchiv einzurichten, das die sichere Aufbewahrung der Urkunden für 100 Jahre ermöglicht. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass alle Notare ab einem Stichtag neu errichtete Urkunden digitalisieren, qualifiziert elektronisch signieren und verschlüsselt im Elektronischen Urkundenarchiv ablegen müssen. Papierurkunden sollen nach einem Übergangszeitraum von 30 Jahren vernichtet werden können. Weitere Informationen finden Sie hier: