Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Zweite Juristische Staatsprüfung – Prüfer für mündliche Prüfung gesucht

Das Landesjustizprüfungsamt sucht Kolleg:innen, die im neuen Berufsfeld „Informationstechnologierecht und Legal Tech“ in der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung prüfen. Das Berufsfeld 8 „Informationstechnologierecht und Legal Tech“ konnte erstmals von Rechtsreferandar:innen gewählt werden, die die Zweite Juristische Staatsprüfung im Termin 2023/1 ablegen. Das Pflichtwahlpraktikum wird im Zeitraum Juli – September 2023 absolviert. Die mündlichen Prüfungen, in denen das Berufsfeld geprüft wird, finden ab Mitte Oktober 2023 statt. 

Prüfungsstoff im neuen Berufsfeld sind 

  • Informationstechnologierecht (nur Software- und IT-Vertragsrecht, Domainrecht, Immaterialgüterrecht und ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz, Regulierung digitaler Plattformen) und
  • Recht der Legal Tech-Anwendungen (nur Rechtsdienstleistungsgesetz, anwaltliches Berufsrecht, haftungs- und wettbewerbsrechtliche Fragen).
  • Als Prüfer kommen Rechtanwält:innen in Betracht, die in den Rechtsgebieten des Berufsfeldes tätig sind. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung für Informationstechnologierecht ist für die Prüfungstätigkeit nicht erforderlich. 

Außerdem werden dringend Prüfer für die Berufsfelder 3 „Anwaltschaft“ und 4 „Wirtschaft“ der Zweiten Juristischen Staatsprüfung gesucht. Wenn Sie sich für eine Prüfertätigkeit im Pflichtfachbereich (Zivil- und Arbeitsrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) oder in einem der weiteren Berufsfeldern (Justiz, Verwaltung, Arbeits- und Sozialrecht, Internationales Recht und Europarecht, Steuerrecht) interessieren, ist ihre Bewerbung ebenfalls willkommen. Nähere Informationen zum Ausbildungs- und Prüfungsstoff finden Sie auf der Website des Landesjustizprüfungsamts [Link auf Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)].
 
Voraussetzungen für eine Bestellung zum Prüfer sind grundsätzlich eine Prüfungsgesamtnote von mindestens 9,00 Punkten sowohl in der Ersten Juristischen Staatsprüfung (Pflichtfachprüfung) als auch in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung. 

Bei Rückfragen können sich Interessenten unmittelbar an das Landesjustizprüfungsamt, Herr Regierungsdirektor Manfred Reichersdörfer (089/5597-2585; manfred.reichersdoerfer(at)stmj.bayern.de) sowie Herrn Ltd. Ministerialrat Tiesel (089/5597-3619; guido.tiesel(at)stmj.bayern.de) wenden.