Der beA-Kartentausch wurde Anfang des Jahres 2023 abgeschlossen. Ab August werden nun auch die beA-Mitarbeiterkarten durch die Bundesnotarkammer getauscht. Abhängig vom Auslaufen der Gültigkeit werden die anwaltlichen Postfachbesitzer, welche die Karten bestellt haben, über beA-Nachrichten informiert, wenn innerhalb der folgenden 8 Wochen entsprechende Karten auslaufen.
Sie müssen Ihrerseits zunächst nichts unternehmen, um den Kartentausch anzustoßen. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wird sich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ausführliche Informationen und auch Schritt-für-Schritt-Anleitungen dazu finden Sie im beA-Portal und auf der Website der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer.