Anwältinnen und Anwälte, die Verpflichtete i.S.d. GwG sind, müssen sich bis spätestens Anfang 2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) registrieren. Mit der Novelle des GwG im Jahr 2020 aufgrund der EU-Geldwäscherichtlinie wurde auch die Pflicht eingeführt, sich – unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung – bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu registrieren (§ 45 I 2 GwG).
Die FIU stellt hierfür das elektronische Meldeportal goAML Web zur Verfügung. Auch wenn die Pflicht zur Registrierung erst ab dem 01.01.2024 besteht, wird eine frühzeitige Registrierung empfohlen.
Auf der Website der BRAK und der FIU sind weitere Informationen zum Meldeportal und Informationen zur Nutzung von goAML zu finden: