Ab 01.10.2017 werden alle bayerischen Gerichte für Arbeitssachen elektronisch erreichbar sein. Ab diesem Zeitpunkt können aufgrund einer Änderung der „E-Rechtsverkehrsordnung Arbeitsgerichte“, die am 29.09.2017 verkündet wurde, Dokumente elektronisch über die jeweiligen EGVP-Fächer bei allen Gerichten eingereicht werden; auch werden den Teilnehmern die Dokumente von den Gerichten elektronisch übersandt. Die Anwaltschaft kann dann über das beA rechtswirksam elektronisch mit den Gerichten kommunizieren.
Die bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit hat angekündigt, ab 01.01.2018 in so vielen Verfahren wie möglich elektronisch kommunizieren zu wollen und hat daher um rege Beteiligung auf Seiten der Anwaltschaft – möglichst schon ab 01.10.2017 – geworben, damit sich schnell eine Routine auf beiden Seiten einstellt. Auch ab dem 01.10.2017 bis zum 31.12.2017 ist eine besondere Anmeldung oder Mitteilung, dass Sie teilnehmen möchten, nicht erforderlich. Ihre erste rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit einem Arbeitsgericht genügt in diesem Zeitraum als Teilnahmeerklärung für dieses Gericht.
In praktischer Hinsicht wird darum gebeten, in den Schriftsätzen zukünftig immer gut erkennbar den jeweiligen Bearbeiter des Verfahrens zu benennen, damit die Arbeitsgerichte eine Zuordnung des richtigen Sachbearbeiters und damit eine direkte Zustellung an den richtigen Anwalt sicherstellen können. Eine Zustellung an eine Kanzlei wie bisher wird auf elektronischem Weg über das beA nicht möglich sein.