Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

LG Hamburg: Anforderungen an das Setzen eines Hyperlinks

Das LG Hamburg hat sich mit Beschluss vom 18.11.2016 – 310 O 402/16 – mit der Frage befasst, welche Prüfungspflichten für kommerzielle Webseitenanbieter bei der Setzung von Hyperlinks bestehen.

Nach Ansicht des LG Hamburg hat derjenige, der auf Inhalte verlinkt, vorab nachzuforschen, ob die verlinkten Inhalte rechtmäßig sind. Voraussetzung der Vorabprüfungspflicht sei, dass die Hyperlinks mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden. Keine Prüfungspflicht besteht, wenn Hyperlinks zu Werken gesetzt werden, die auf einer anderen Website frei zugänglich sind. In seiner Begründung stützt sich das LG Hamburg insbesondere auf das Urteil des EuGH vom 08.09.2016 – C-160/15 – GS Media.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Gewinnerzielungsabsicht, an die das LG Hamburg die Prüfungspflicht knüpft, grundsätzlich auch bei von Rechtsanwälten angebotenen Kanzlei-Websites anzunehmen ist.

Weitere Informationen finden Sie hier: