Bund und Länder haben sich am 14.03.2024 doch auf eine Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen geeinigt: Diese können noch bis 30.09.2024 eingereicht werden.
Weitere Informationen sind in der Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer sowie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nachzulesen.