Der aktualisierte Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 01.02.2024 liegt nun vor. Zur leichteren Erkennbarkeit der Änderungen ist auch eine markierte Textfassung beigefügt.
Neben redaktionellen und klarstellenden Anpassungen hat die Kommission einige neue Stichpunkte in den Entwurf des Streitwertkatalogs aufgenommen:
Im Urteilsverfahren
- die Auskunft nach dem EntgTranspG (I. Nr. 10.1) sowie
- die Auskunft nach der DSGVO (I. Nr. 10.4)
Im Bereich der Beschlussverfahren
- die Auflösung des Betriebsrats (II. Nr. 2.4),
- der Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern (II. Nr. 2.5),
- ein Streit über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung (II. Nr. 3.2) sowie
- das Einleitungserzwingungsverfahren nach §§ 99, 101 BetrVG analog (II. Nr. 14.6.2).