Vorstandssitzung Dezember 2025
In der Weihnachtssitzung des Vorstands stand neben dem Bericht aus dem Präsidium die Beschlussfassung über die Besetzung der Vorstandsabteilungen und deren Zuständigkeiten für das Jahr 2026 gemäß § 77 Abs. 3 S. 1 BRAO auf der Agenda.
Schwerpunktthema war die Frage, wie zu verfahren ist, da bei der Kammerversammlung am 21.11.2025 trotz Aufrufs keine Vorschläge für die Wahl des Ausschusses der Wahlbeobachter für die Vorstandswahl 2026 gemäß § 3a der Wahlordnung eingereicht wurden und damit keine Wahl des Ausschusses der Wahlbeobachter für die Vorstandswahl 2026 erfolgen konnte. Der Vorstand beschloss nach intensiver rechtlicher Prüfung und Diskussion, kurzfristig eine außerordentliche Kammerversammlung einzuberufen, die entscheiden soll, wie zu verfahren ist. Der Vorstand beschloss außerdem, der Kammerversammlung vorzuschlagen, das Gremium „Ausschuss der Wahlbeobachter“ ersatzlos abzuschaffen. Für den Fall, dass dieser Antrag abgelehnt werden sollte, wird der Kammerversammlung hilfsweise vorgeschlagen, die Wahl eines Ausschusses der Wahlbeobachter nur noch als Kann-Bestimmung, nicht mehr als verbindliche Verfahrensvorschrift zu fassen.
Vorstandssitzung November 2025
Auf der Tagesordnung stand routinemäßig der Bericht aus dem Präsidium. Außerdem wurde beschlossen, ein Verfahren gegen eine Person, die nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist, wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht einzuleiten.
Vorstandssitzung Oktober 2025
Neben dem Bericht aus dem Präsidium stand der Bericht des Schatzmeisters für das dritte Quartal auf der Agenda. Als Schwerpunktthema stand die Zukunft der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer auf der Tagesordnung.
Vorstandssitzung September 2025
In der Vorstandssitzung nach der Sommerpause stand routinemäßig der Bericht aus dem Präsidium auf der Agenda.
Der Schwerpunkt der Sitzung lag auf der Vorbereitung der Kammerversammlung am 21.11.2025. Der Schatzmeister stellte den Haushaltsplan 2026 vor und stand für Rückfragen aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder zur Verfügung. Darüber hinaus wurde ein Änderungsvorschlag betreffend die Wahlordnung diskutiert und beschlossen. Der Vorstand beschloss außerdem, der Kammerversammlung eine Aussetzung der jährlichen Zahlungen in den Vertrauensschadensfonds vorzuschlagen, solange dieser ein Guthaben von mehr als EUR 200.000,- aufweist.
Vorstandssitzung Juli 2025
In der letzten Sitzung des Vorstands vor der Sommerpause standen neben dem Bericht aus dem Präsidium und dem Bericht des Schatzmeisters für das zweite Quartal eine Initiative zur verfassungsrechtlichen Absicherung des Zugangs zum Recht auf der Tagesordnung.
Die AG „Sicherung des Rechtsstaats“ der Bundesrechtsanwaltskammer und der BRAK-Ausschuss Verfassungsrecht haben ein Papier zur Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz erarbeitet, um den Zugang zum Recht verfassungsrechtlich abzusichern. Art. 19 GG soll durch einen weiteren Absatz 5 mit folgenden Wortlaut ergänzt werden: „Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zur bedienen.“ Der Vorstand beschloss nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich, den Vorschlag, Art. 19 GG um einen weiteren Absatz 5 zu ergänzen, in der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 19.09.2025 zu unterstützen.
Ein weiterer Schwerpunkt waren die Beratungen zur Überarbeitung der Geschäftsordnung des Vorstands.
Vorstandssitzung Juni 2025
Neben dem Bericht aus dem Präsidium stand in der Sitzung der Bericht der berufsrechtlichen Abteilungen I, II und X für das vergangene Jahr auf der Tagesordnung.
Die Abteilungen I, II und X sind für die Entscheidung in berufsrechtlichen Aufsichtsverfahren gegen Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München zuständig. Im Jahr 2024 sind 1.753 Beschwerden gegen Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer eingegangen. Davon wurden in 352 Fällen die Akten einer der berufsrechtlichen Abteilungen I, II und X zur Entscheidung vorgelegt. Im Jahr 2024 konnte in 100 Fällen das berufsrechtliche Verfahren durch die Abteilungen eingestellt werden. In 45 Verfahren wurde gegen die betroffenen Kollegen eine Rüge ausgesprochen, 44 Vorgänge wurden an die Generalstaatsanwaltschaft München zur Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Ermittlungsverfahrens abgegeben.
Der Schwerpunkt der Vorstandssitzung lag auf der geplanten Konzentration der Hinterlegungssachen in Bayern. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz plant, die Hinterlegungssachen auf bayernweit sieben Hinterlegungsstellen, nämlich an den Amtsgerichten München, Augsburg, Landshut, Nürnberg, Regensburg, Bamberg und Würzburg zu konzentrieren. Amtsgerichte ohne Hinterlegungsstelle, an denen aktuell noch eine Barzahlungsmöglichkeit besteht, sollen eine Kassenzuständigkeit behalten können. Der Vorstand stand dem Reformvorhaben kritisch gegenüber. Er sprach sich insbesondere dafür aus, den Prozess bei Barhinterlegungen in Haftsachen zu optimieren. Diese sollen einfacher, schneller und unter Nutzung moderner digitaler Medien erfolgen, sodass ein rascher Informationsfluss zwischen den beteiligten Stellen gewährleistet ist.
Vorstandssitzung April 2025
Auf der Tagesordnung standen der routinemäßige Bericht aus dem Präsidium sowie der Bericht des Schatzmeisters für das erste Quartal.
Im Anschluss diskutierte der Vorstand über die Einreichung eines Vorschlags für eine Nachbesetzung im BRAK-Ausschuss Kartellrecht. Nach kurzer Diskussion beschloss der Vorstand, dem Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer einen Bewerber als Mitglied des BRAK-Ausschusses Kartellrecht vorzuschlagen.
Diskutiert wurde außerdem eine Initiative zur Einführung eines integrierten Bachelors im Rahmen der Juristenausbildung in Bayern.
Vorstandssitzung Februar 2025
Neben dem Bericht aus dem Präsidium standen die anwaltlichen Sammelanderkonten und Überlegungen zur Schaffung einer unabhängigen Stelle zur Verwaltung von Fremdgeldern durch die Anwaltschaft als berufspolitisches Schwerpunktthema auf der Tagesordnung.
Vorstandssitzung Januar 2025
In der ersten Vorstandssitzung im neuen Jahr standen routinemäßig der Bericht aus dem Präsidium sowie der Bericht des Schatzmeisters für das vierte Quartal 2024 auf der Tagesordnung.
Weiteres Thema war eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. AnwZ (Brfg) 35/23) zu der Frage, ob Geschäftsführer bzw. Partner von zulassungspflichtigen anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften, die selbst nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO Pflichtmitglieder von Rechtsanwaltskammern werden.