Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Vorstandssitzung März 2024

Auf der Tagesordnung standen neben dem obligatorischen Bericht aus dem Präsidium Berichte der Vorstandssbteilungen VIII (Öffentlichkeitsarbeit) und XIII (Syndikusrechtsanwälte) für das vergangene Jahr.

Schwerpunkt der Abteilung VIII war die Umsetzung der im Vorjahr beschlossenen Optimierung der digitalen Mitteilungen der Kammer München. Ein besonderes Anliegen war es dabei, Nutzerfreundlichkeit und Frequenz zu erhöhen. Dies hat zur Folge, dass die Kammer München ihre Mitteilungen seit vergangenem Jahr im Monatsrhythmus versendet und darin über Neuigkeiten rund um die Kammer und den Anwaltsberuf informiert. In regelmäßigen Abständen erschienen zu bestimmten Themen Schwerpunkt-Newsletter (z. B. Hinweisgeberschutzgesetz, beA, Kammerversammlung).

Die Abteilung XIII ist für Fragen im Zusammenhang mit der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zuständig. Im Jahr 2023 ist die Zahl der eingegangenen Zulassungsanträge erneut signifikant gestiegen. So gingen bei der Kammer 721 Zulassungsanträge ein. Hintergrund ist oftmals, dass die Antragsteller das Arbeitsverhältnis, für das sie bereits als Syndikusrechtsanwalt zugelassen sind, beenden und ein neues Arbeitsverhältnis aufnehmen, für das sie erneut als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden möchten. Insgesamt wurden von der Kammer München 625 Zulassungsbescheide erlassen. 

Als Schwerpunktthema stand die geplante anlasslose Kontrolle von Sammelanderkonten durch die Rechtsanwaltskammern auf der Agenda. Diese Thematik befindet sich seit längerer Zeit in der Diskussion. Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer 2023 in München hatte sich ausdrücklich gegen derartige Planungen ausgesprochen. Gleichwohl soll mit § 73a BRAO-E eine Vorschrift in die Bundesrechtsanwaltsordnung aufgenommen werden, wonach die Rechtsanwaltskammern ohne besonderen Anlass die den Rechtsanwälten in Bezug auf die Führung von Sammelanderkonten obliegenden Berufspflichten (§ 43a Abs. 7 BRAO, § 4 BORA) zu überprüfen haben. Zudem soll eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen eingeführt werden. Hintergrund der geplanten Regelung ist ein Bericht der OECD, in welchem unter anderem Rechtsanwälte als „Professional Enablers“ bezeichnet werden, also als Personen, die konkrete Hilfestellung bei der Begehung von Steuerdelikten leisten. Der Kammervorstand sprach sich einheitlich gegen das geplante Gesetzesvorhaben aus.

Vorstandssitzung Februar 2024

Auf der Tagesordnung standen neben dem Bericht aus dem Präsidium Berichte aus den Vorstandsabteilungen. Die Abteilung VI (Fachanwaltschaften und Rechtsdienstleistungsgesetz) und XI (Berufsausbildung) stellten die Abteilungsarbeit des vergangenen Jahres vor:

Im Jahr 2023 sind 171 Anträge auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung bei der Rechtsanwaltskammer eingegangen, insgesamt wurde 178 Kolleginnen und Kollegen von der Abteilung VI der Fachanwaltstitel verliehen. Spitzenreiter bei den Fachgebieten war erneut das Arbeitsrecht (42 Anträge), gefolgt von Strafrecht (19 Anträge), Bau- und Architektenrecht (17 Anträge) sowie Steuerrecht (13 Anträge). 23,59 % der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München verfügen über einen oder mehrere Fachanwaltstitel. Damit ist die Zahl derjenigen, die über einen Fachanwaltstitel verfügen, nahezu gleichgeblieben. Zudem wurden über 20.800 Fortbildungsnachweise nach § 15 FAO von der Geschäftsstelle bearbeitet und geprüft.
 
Wie bereits in den letzten Jahren auch war der Kampf gegen den Fachkräftemangel der Schwerpunkt der Arbeit der Abteilung XI. Unter anderem nimmt die Rechtsanwaltskammer München verstärkt an Ausbildungsmessen sowie an Berufsinfotagen teil, um für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r zu werben. Das Engagement der Kammer zeigt insoweit erste Erfolge, als dass ein leichter Anstieg der Anzahl an Ausbildungsverträgen festgestellt werden konnte.  Zudem hat die Abteilung XI Ende 2023 eine Anpassung der seit 01.09.2021 geltenden Empfehlungen zur Mindestvergütung für die Ausbildung im Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r beschlossen. Den Bericht der Abteilung XI nahm der Vorstand zum Anlass zu diskutieren, ob Ausbildungsberuf und Berufsbezeichnung überhaupt noch zeitgemäß sind.
 
Berufspolitisches Schwerpunktthema der Vorstandssitzung waren die Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH zu Vergütungsvereinbarungen. Der EuGH hat mit Urteil vom 12.01.2023, C-395/21 klargestellt, dass eine Klausel in einem Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher, nach der sich die Vergütung nach dem Zeitaufwand richtet, unter Art. 4 Abs. 2 der RL 93/13 EWG fällt. Eine solche Klausel erfüllt nach der Entscheidung des EuGH nicht die Anforderung hinreichender Klarheit und Verständlichkeit aus Art. 4 Abs. 2 der RL 93/13 EWG, wenn dem Verbraucher vor Vertragsschluss nicht die Informationen erteilt worden sind, die ihn in die Lage versetzen, seine Entscheidungen mit Bedacht und in voller Kenntnis der wirtschaftlichen Folgen des Vertragsschlusses zu treffen. Die Klausel ist als unwirksam zu werten, wenn sie missbräuchlich, d. h. für den Mandanten nicht klar und verständlich ist. Das bedeutet, dass der Mandant anhand der ihm gegebenen Informationen absehen können muss, was voraussichtlich finanziell auf ihn zukommen wird. Ob eine Klausel wirksam oder unwirksam ist, ist anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Indizien für eine wirksame Vergütungsvereinbarung sind eine dem Mandanten gegenüber erklärte Einschätzung der voraussichtlich erforderlichen Arbeitsstunden vor Vertragsschluss sowie eine regelmäßig gestellte Zwischenrechnung im Verlauf der Mandatsbearbeitung.

Es liegen bereits erste Folgeentscheidungen deutscher Gerichte vor: LG München I, Urteil vom 16.02.2023, 4 O 14404/22;  OLG Bamberg, Urteil vom 15.06.2023, 12 U 89/22
Darüber hinaus wurde bekannt, dass bereits mindestens eine Rechtsschutzversicherung die Rückerstattung von Teilen eines bereits gezahlten Honorars fordert und sich zur Begründung darauf beruft, dass die Vergütungsvereinbarung, in der ein Stundensatz vereinbart wurde, unwirksam sei.

Im Kammervorstand wurden Lösungsansätze zum Umgang mit der neuen Rechtsprechung und der Vorgehensweise der Rechtsschutzversicherungen diskutiert. Die Kammer München wird ihre Mitglieder über die neue Rechtsprechung und die an eine Vergütungsvereinbarung zu stellenden Anforderungen informieren.

Im Anschluss diskutierte der Vorstand über die Einreichung von Vorschlägen für die Besetzung des neuen BRAK-Ausschusses Urheber- und Medienrecht. Auf den Aufruf in den Medien der Rechtsanwaltskammer hatten sich fünf Kolleginnen und Kollegen beworben. Nach Sichtung der eingegangenen Bewerbungen und ausführlicher Diskussion beschloss der Vorstand, dem Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer einen Bewerber als Mitglied des neuen BRAK-Ausschusses Urheber- und Medienrecht vorzuschlagen.

Vorstandssitzung Januar 2024

Neben dem Bericht aus dem Präsidium und dem Bericht des Schatzmeisters für das vierte Quartal 2023 waren Thema der ersten Sitzung des neuen Jahres vor allem die Berichte der Abteilungen. Die Abteilungen III und V (Gebührenrecht) sowie XIV (Anwaltsrichterwahl) stellten die Abteilungsarbeit des vergangenen Jahres vor: Die Zahl der von den Gebührenrechtsabteilungen zu erstattenden Gutachten ist wieder leicht gestiegen. Nachdem im Jahr 2022 nur noch 28 Akten eingegangen waren, stieg die Zahl im Jahr 2023 wieder auf 35 an. Damit liegt die Zahl der Akteneingänge fast wieder auf dem Niveau des Jahres 2021. Die Abteilung XIV ist für die Erstellung einer Vorschlagsliste für die Ernennung von Rechtsanwält:innen zu Mitgliedern des Anwaltsgerichts München und Bayerischen Anwaltsgerichtshofs durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz zuständig. Insgesamt wurde vorgeschlagen, zwei Anwaltsrichter:innen für eine weitere Amtszeit wiederzubestellen und zwei Richterstellen neu zu besetzen.

In Sachen Seehaus stand die hierzu ergangene Presseberichterstattung auf der Agenda.