Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Vorstandssitzung Dezember 2023

Auf der Tagesordnung stand neben dem Bericht aus dem Präsidium die Beschlussfassung über die Besetzung der Vorstandsabteilungen und deren Zuständigkeiten für das Jahr 2024 gemäß § 77 Abs. 3 S. 1 BRAO. Eine Übersicht der Vorstandsabteilungen, deren Besetzung und Zuständigkeiten können auf der Website aufgerufen werden.

Der Vorstand befasste sich im Anschluss mit der Wahl von Rechtsanwält:innen beim Bundesgerichtshof. Diese Wahl findet anhand von Vorschlagslisten statt, die von der Bundesrechtsanwaltskammer nach Vorschlägen der regionalen Rechtsanwaltskammern sowie der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof eingereicht werden können. In die Vorschlagsliste kann nur aufgenommen werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat und den Beruf als Rechtsanwält:in seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt. Die Benennung der Bewerber:innen aus den Vorschlagslisten erfolgt durch den Wahlausschuss für Rechtsanwält:innen beim Bundesgerichtshof. Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof erfolgt im Anschluss durch das Bundesministerium der Justiz. Die Kammer München hatte im Oktober 2023 interessierte Kolleg:innen aufgerufen, Bewerbungen für die Zulassung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof einzureichen. In der Folge gingen zwei Bewerbungen bei der RAK München ein. Der Kammervorstand beschloss, beide Bewerbungen der Bundesrechtsanwaltskammer für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zuzuleiten.

In Sachen Seehaus erfolgte ein Bericht zum aktuellen Stand. Das Präsidium hat nach umfassender Abwägung aller tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte den Verkauf des Seehauses beschlossen. 

Ein weiteres Thema der Vorstandssitzung war eine mögliche Änderung des § 65 Nr. 2 BRAO. Diese Vorschrift sieht vor, dass zum Mitglied des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer nur gewählt werden kann, wer den Beruf einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt. Aktuell gibt es Überlegungen, § 65 Nr. 2 BRAO zu ändern, da die fünfjährige Berufsausübung teilweise als Hürde gesehen wird, genügend Kandidat:innen für Vorstandswahlen zu finden. In der Vergangenheit konnten vereinzelt bei Vorstandswahlen mangels Bewerber:innen nicht alle Vorstandssitze besetzt werden. Aus dem Kreis der regionalen Rechtsanwaltskammern wird daher angeregt, die Berufsausübungsgrenze z.B. auf drei Jahre herabzusetzen. Grundsätzlich sind folgende Regelungsmöglichkeiten denkbar:

  • Beibehaltung des Merkmals einer Berufsausübung ohne Unterbrechung
  • Völlige Freigabe, d.h. Wählbarkeit auch ohne Berufserfahrung
  • Beibehaltung der fünfjährigen Berufserfahrung mit der Modifikation der möglichen Unterbrechung
  • Vermittelnde Lösung: zwei-dreijährige Berufserfahrung mit möglicher Unterbrechung

Ein unter den Vorstandsmitgliedern eingeholtes Meinungsbild ergab, dass sich der Kammervorstand zwar klar dafür ausspricht, künftig auf das Erfordernis einer ununterbrochenen Berufsausübung zu verzichten. Im Übrigen lag jedoch ein breites Meinungsbild vor.

Vorstandssitzung November 2023

Auf der Tagesordnung stand neben dem Bericht aus dem Präsidium das Schwerpunktthema „Erhöhung und Vereinheitlichung der Empfehlungen zur Mindestvergütung für Auszubildende im Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r“. Nach § 17 Abs. 1 BBiG kann die Kammer eine Vergütung für Auszubildende empfehlen. Die Aussprache einer Empfehlung hat die Rechtsfolge, dass eine Unterschreitung um mehr als 20% unzulässig ist. 

Die bisherigen Empfehlungen der RAK München lauteten wie folgt:

LG-Bezirk München I und II

1. Ausbildungsjahr EUR    800,-
2. AusbildungsjahrEUR    900,-
3. Ausbildungsjahr EUR 1.000,-


übrige LG-Bezirke

1. Ausbildungsjahr EUR 700,-
2. AusbildungsjahrEUR 800,-
3. AusbildungsjahrEUR 900,-


So hat unter anderem ein Vergleich mit tariflich geregelten Ausbildungsvergütungen ergeben, dass die derzeitige Empfehlung im LG-Bezirk München I und II auf dem Niveau von z.B. Floristen im Tarifgebiet West und z.B. unterhalb der bundesweit geltenden Ausbildungsvergütung für gewerbliche Auszubildende im Bereich Gebäudereinigung anzusiedeln ist. Auch ein Blick auf die Ausbildungsvergütung, die im Bereich des öffentlichen Dienstes oder bei anderen freien Berufen (Steuerberater) gezahlt werden, zeigte einen erheblichen Anpassungsbedarf für die seit 01.09.2021 geltenden Empfehlungen. Nach umfassender und kontroverser Diskussion beschloss der Vorstand nahezu einstimmig, eine Anhebung der Ausbildungsvergütung für die Ausbildung zum Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r zu empfehlen. Die Empfehlungen der RAK München zur monatlichen Brutto-Mindestvergütung lauten für Ausbildungen, die ab 01.08.2024 erstmals beginnen, wie folgt:
 

1. AusbildungsjahrEUR 1.030,-
2. AusbildungsjahrEUR 1.150,-
3. AusbildungsjahrEUR 1.270,-


Von der bisherigen Differenzierung nach Landgerichtsbezirken wird künftig abgesehen.

Vorstandssitzung Oktober 2023

Beim Bericht aus dem Präsidium stand die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer 2023 in München im Vordergrund. Im Rahmen der Versammlung wurde diskutiert, inwiefern die aktuelle Regelung in § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO, nach der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane einer Berufsausübungsgesellschaft Mitglied der zuständigen Rechtsanwaltskammer werden müssen, sofern sie nicht zur Anwaltschaft zugelassen sind, sinnvoll ist. Die Hauptversammlung sprach sich mehrheitlich dafür aus, nichtanwaltliche Pflichtmitglieder in Zukunft von der Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer zu befreien, sofern sie in einer vergleichbaren Institution aufgenommen sind, durch die sie ausreichend der Berufsaufsicht unterstehen. Die Hauptversammlung appellierte an den Gesetzgeber, die gesetzlichen Regelungen entsprechend zu modifizieren. Auch die anwaltlichen Sammelanderkonten und der elektronische Rechtsverkehr waren Themen der Hauptversammlung. Aktuelle Entwürfe des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sehen vor, den Rechtsanwaltskammern mittels einer anlasslosen Prüfung von Sammelanderkonten die Aufsicht über diese zu übertragen. Da die Einführung einer anlasslosen Prüfung einen Paradigmenwechsel bedeuten und mit einer erheblichen Belastung sowohl für die Mitglieder als auch für die Rechtsanwaltskammern einhergehen würde, wurde der Gesetzesentwurf abgelehnt. Beim elektronischen Rechtsverkehr ist vorgesehen, dass die Anwaltschaft künftig auch über Mobiltelefone auf das beA zugreifen kann. Der entsprechende Prototyp wurde vorgestellt. Zudem wurde das BRAK-Präsidium neu gewählt.

Auf der Tagesordnung der Vorstandssitzung stand außerdem der Bericht des Schatzmeisters für das dritte Quartal 2023. Schatzmeister Dr. Kuhn erläuterte ausführlich die einzelnen Positionen und ging auf zahlreiche Fragen aus dem Vorstand ein.

Weiterer Gegenstand der Tagesordnung war die Behandlung von Einsprüchen gegen Rügen wegen des Verstoßes gegen die Erstregistrierungspflicht beA.

Berufspolitisches Schwerpunktthema der Vorstandssitzung war der Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben des BMJ zu den Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten. Konkret ging es um die im Abschlussbericht enthaltene Feststellung, dass seit den Justizreformen zu Beginn dieses Jahrhunderts eine zunehmende Entfremdung zwischen Justiz und Anwaltschaft eingetreten sei. Ein im Kammervorstand eingeholtes Meinungsbild ergab, dass nicht allgemein von einer Entfremdung zwischen Justiz und Anwaltschaft auszugehen ist. Das Verhältnis zwischen Justiz und Anwaltschaft ist insbesondere situationsabhängig und z.B. auch abhängig vom jeweiligen Gerichtsbezirk, dem jeweiligen Rechtsgebiet und vor allem von der subjektiven Wahrnehmung des Einzelnen.

Ein weiteres Thema der Vorstandssitzung war die Veröffentlichung der Vorstandsprotokolle. Die Frage, ob und in welcher Form eine Veröffentlichung der Protokolle erfolgt, war bereits in der Vergangenheit mehrfach im Vorstand diskutiert und abgelehnt worden. So hatte der Vorstand im Jahr 2018 den Beschluss gefasst, den Kammermitgliedern im Rahmen der Mitteilungen der RAK München regelmäßig über die Vorstandssitzungen zu berichten, was seitdem geschieht. Alle Berichte aus dem Vorstand können zudem auf der Website der RAK München in der Rubrik RAK-München – Veröffentlichungen nachgelesen werden. Der Vorstand sprach sich erneut gegen eine Veröffentlichung der Protokolle und für eine Beibehaltung des Status quo (Veröffentlichung der Berichte aus dem Vorstand) aus.

In Sachen Seehaus erfolgte ein Bericht zum aktuellen Stand. Das Seehaus wurde auf der Website des beauftragten Maklers inseriert und es wurden Besichtigungen mit Kaufinteressenten durchgeführt. Ein erstes Kaufangebot wurde bereits vorgelegt. 

Vorstandssitzung September 2023

Auf der Tagesordnung stand neben dem Bericht aus dem Präsidium der Bericht der Abteilung XV (Geldwäscheprävention) für das vergangene Jahr. Als gem. §§ 50 Nr. 3, 51 GwG für Rechtsanwälte zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer München verpflichtet, jährlich Prüfungen der Einhaltung der Pflichten nach dem GwG unter ihren Mitgliedern durchzuführen. Im Jahr 2022 hat die Rechtsanwaltskammer München daher zunächst bei 2.270 zufällig ausgewählten Mitgliedern (= 10 % der Gesamtmitgliedszahl) für den Prüfzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 Angaben erhoben (§ 52 Abs. 6 GwG), ob diese an einem der in § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG genannten Kataloggeschäfte mitgewirkt haben und somit „Verpflichtete“ nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind. Aus dem Kreis der so ermittelten „Verpflichteten“ im Prüfzeitraum 2021 wurde gegenüber 320 risikobasiert und nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Rechtsanwält:innen eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen des GwG im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 51 Abs. 3 GwG). Trotz der mit der SARS-CoV-2-Pandemie verbundenen Schwierigkeiten konnte in 23 Fällen eine Vor-Ort-Prüfung (§ 51 Abs. 3 S. 2 GwG) durchgeführt werden. Der ganz überwiegende Teil dieser Prüfungen wurde ohne Beanstandungen abgeschlossen. Für den Prüfzeitraum 2021 wurden in 48 Fällen Bußgelder festgesetzt; in weiteren Fällen wurden Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz eingeleitet. Die festgestellten Verstöße betrafen insbesondere die unterlassene Dokumentation der Risikoanalyse, die nicht ordnungsgemäße Identifizierung der Mandanten oder der für diese auftretenden Personen sowie die Nichtmitwirkung im Rahmen des Erhebungs- oder Prüfungsverfahrens. Letzterer Verstoß wiegt regelmäßig besonders schwer, da hierdurch eine Prüfung der Anforderungen des GwG vereitelt wird. 

In Sachen Seehaus erfolgte ein Bericht zum aktuellen Stand. Mittlerweile liegt das von der Rechtsanwaltskammer beantragte Verkehrswertgutachten vor, der Vertriebsauftrag an den Makler wurde erteilt. 

Ein Schwerpunkt der Vorstandssitzung lag auf der Vorbereitung der Kammerversammlung am 10.11.2023.  Der Schatzmeister erläuterte den Haushaltsplan 2024 und stand für Rückfragen aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder zur Verfügung. Darüber hinaus wurden diverse Änderungsvorschläge betreffend die Beitrags-, Gebühren- und Wahlordnung diskutiert und beschlossen. 

Auf der Tagesordnung stand außerdem ein Bericht zum Reallabor Basisdokument. Seit dem Frühling 2023 wird das von der Universität Regensburg gemeinsam mit den Justizministerien Bayerns und Niedersachsens durchgeführte Forschungsprojekt „Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess“ an den Landgerichten Hannover, Landshut, Osnabrück und Regenburg erprobt. Ziel ist die valide Erkenntnis darüber, ob und wie der Parteivortrag im Zivilprozess mit digitalen Mitteln besser dargestellt werden kann. Dazu hat die Universität Regensburg den Prototyp einer Anwendung entwickelt. Die Rechtsanwaltskammer München wird am 05.12.2023 mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz eine kostenlose Infoveranstaltung zum Reallabor Basisdokument durchführen, die zu Diskussion und Kritik einladen soll.

Vorstandssitzung August 2023

Es fand keine Vorstandssitzung statt.

Vorstandssitzung Juli 2023

Auf der Tagesordnung standen zahlreiche Berichte. Neben dem obligatorischen Bericht aus dem Präsidium erfolgte der Bericht des Schatzmeisters für das zweite Quartal 2023. Die Abteilungen VI (Fachanwaltschaften), XIII (Syndikusrechtsanwälte) und XIV (Anwaltsrichterwahl) stellten die Abteilungsarbeit des vergangenen Jahres vor: 

Im Jahr 2022 sind 200 Anträge auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung bei der Rechtsanwaltskammer eingegangen, 194 Kolleginnen und Kollegen wurde von der Abteilung VI der Fachanwaltstitel verliehen. Spitzenreiter bei den Fachgebieten, für die die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung beantragt wurde, war erneut das Arbeitsrecht (47 Anträge), gefolgt von Familienrecht (18 Anträge), Erbrecht (16 Anträge) sowie Medizinrecht und Strafrecht (jeweils 15 Anträge) und Verkehrsrecht (14 Anträge). 23,6 % der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München verfügen über einen oder mehrere Fachanwaltstitel. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre, wonach die Zahl derjenigen, die über einen Fachanwaltstitel verfügen, stetig steigt, fort. Zudem wurden über 22.000 Fortbildungsnachweise nach § 15 FAO von der Geschäftsstelle bearbeitet und geprüft. Neben der Verleihung und dem Widerruf von Fachanwaltsbezeichnungen ist die Abteilung VI auch für die Verfolgung von Verstößen gegen das RDG und UWG zuständig. Die Abteilung war mit 25 solchen Vorgängen befasst. In acht Fällen wurden die Betroffenen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, in 11 Fällen wurde das Verfahren eingestellt.

Die Abteilung XIII ist für Fragen im Zusammenhang mit der Zulassung als Syndikusrechtsanwält:in zuständig. Im Jahr 2022 sind 655 Anträge auf Zulassung sowie 26 Anträge auf Erstreckung der Zulassung eingegangen. Es wurden 610 Zulassungsbescheide und 25 Erstreckungsbescheide erlassen. In fünf Fällen wurde die Zulassung versagt, da die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren. In 29 Fällen hat die Abteilung antragsgemäß festgestellt, dass keine wesentliche Änderung der Tätigkeit i.S.v. § 46b Abs. 3 BRAO vorliegt. In der Geschäftsstelle sind knapp 400 Verzichtserklärungen eingegangen, aufgrund derer die Zulassung als Syndikusrechtsanw:ältin widerrufen wurde. Hintergrund war jeweils die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, für das die Zulassung ursprünglich erfolgt war.

Die Abteilung XIV ist für die Erstellung einer Vorschlagsliste für die Ernennung von Rechtsanwält:innenen zu Mitgliedern des Anwaltsgerichts München und des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz zuständig. Im Jahr 2022 endete turnusgemäß die Amtszeit von neun Anwaltsrichter:innen (Anwaltsgericht München: sechs Richterstellen; Bayerischer Anwaltsgerichtshof: drei Richterstellen). Insgesamt wurde vorgeschlagen, sechs Anwaltsrichter:innen für eine weitere Amtszeit wiederzubestellen und drei Richterstellen neu zu besetzen.

Auf der Agenda stand auch ein aktueller Bericht zum Seehaus der Rechtsanwaltskammer. Es wurde mittlerweile Kontakt mit einem Maklerbüro aufgenommen, dem auch der Vertriebsauftrag für das Seehaus erteilt werden soll.

Berufspolitisches Schwerpunktthema der Vorstandssitzung war die Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung. BRAK und DAV setzen sich gemeinsam für eine zeitnahe lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung sowie für strukturelle Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen im RVG ein. Mittlerweile liegen auch Änderungsvorschläge der Landesjustizverwaltungen zum Kosten- und Vergütungsrecht vor, die nach Ansicht der Länder dazu beitragen sollen, die aufgrund der Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren zu erwartenden Mehrausgaben (teilweise) zu kompensieren. Die Änderungsvorschläge wurden von den Vorstandsmitgliedern intensiv diskutiert. Einigen der vorgeschlagenen Änderungen stand der Kammervorstand ablehnend gegenüber. Dies betrifft insbesondere Überlegungen, eine Gerichtsgebühr für die Durchführung von Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG oder eine Auslagenpauschale für die Gewährung von Akteneinsicht über das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder einzuführen.

Vorstandssitzung Juni 2023

Auf der Tagesordnung standen neben den Berichten aus dem Präsidium der Bericht der Abteilung IX (Aufgaben nach dem EuRAG, § 207a BRAO) für das vergangene Jahr. Die Abteilung IX ist zum einen für die Zulassung von europäischen Anwälten im Rahmen der Eingliederung nach dem EuRAG zuständig. Im Jahr 2022 konnte in fünf Fällen der Eingliederungsantrag positiv verbeschieden werden, drei Verfahren sind noch anhängig. Im Übrigen ist die Abteilung IX für die Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften aus Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (§ 207a BRAO) zuständig. Die Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften aus Drittstaaten in Deutschland ist seit  der Neuregelung zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht seit 01.08.2022 möglich. Die ersten Zulassungsanträge ausländischer Berufsausübungsgesellschaften sind im September 2022 bei der Kammer eingegangen. Nachdem die Prüfung in diesen Fällen äußerst aufwendig ist, konnten die ersten ausländischen Berufsausübungsgesellschaften erst im Jahr 2023 zugelassen werden. Der Vorstand beschloss die vorübergehende Einrichtung einer neuen Vorstandsabteilung. Die neu gegründete Abteilung XVI ist ausschließlich für berufsrechtliche Aufsichtsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Erstregistrierungspflicht beA zuständig. 
Berufspolitisches Schwerpunktthema der Vorstandssitzung war die geplante Anhebung des Zuständigkeitsstreitwertes für die Amtsgerichte auf EUR 8.000. Diese wird seit Mitte 2022 in Kreisen der Justiz diskutiert. Ziel ist es, die Amtsgerichte zu stärken, nachdem der Geschäftsanfall bei den Amtsgerichten überproportional stark abgesunken ist. Die Rechtsanwaltskammer München hatte sich erstmals im Sommer 2022 mit den Forderungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe befasst. Ende Mai 2023 war die Thematik auch Gegenstand der 94. Justizministerkonferenz. Diese fordert die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwertes für die Amtsgerichte auf EUR 8.000 sowie streitwertunabhängige Verschiebungen zwischen den Amts- und Landgerichten. Mittlerweile prüft das Bundesministerium der Justiz die Forderungen und hat den Rechtsanwaltskammern über die Bundesrechtsanwaltskammer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Forderungen aus dem Kreis der Justiz wurden im Vorstand intensiv erörtert. Der Kammervorstand befürwortet die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwertes für die Amtsgerichte auf EUR 8.000. Dabei wurde neben dem Inflationsgeschehen berücksichtigt, dass die letzte Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwertes bis ins Jahr 1993 zurückreicht. Die Stärkung der Amtsgerichte und damit ein regional breitgefächerter Zugang zu den Gerichten für die Bevölkerung ist auch der Anwaltschaft ein Anliegen. Eine Absage wurde dagegen Bestrebungen erteilt, die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwertes nicht mit dem Anwaltszwang zu verknüpfen. Der Kammervorstand sprach sich vielmehr dafür aus, dass der Anwaltszwang auch in Verfahren mit einem Streitwert über EUR 5.000 erhalten bleibt. Der Begründung streitwertunabhängiger Sonderzuständigkeiten steht der Kammervorstand äußerst kritisch gegenüber, die Rechtsanwaltskammer München wird die weitere Diskussion sogfältig beobachten.

Vorstandssitzung Mai 2023

Vorstandssitzung Mai 2023 Die Vorstandssitzung im Mai befasste sich ausschließlich mit dem Seehaus der Rechtsanwaltskammer München.

Vorstandssitzung April 2023

Neben dem obligatorischen Bericht aus dem Präsidium standen weitere Berichtspunkte auf der Tagesordnung. Der Schatzmeister stellte den Bericht für das erste Quartal 2023 vor und Stand für Rückfragen aus den Reihen der Vorstandsmitglieder zur Verfügung. Die Abteilungen I, II und X (Berufsrecht) sowie VII (Aus- und Fortbildung) stellten die Abteilungsarbeit des vergangenen Jahres vor. Im Jahr 2022 sind 1697 Beschwerden gegen Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer eingegangen. Davon wurden in 389 Fällen die Akten einer der drei Berufsrechtsabteilungen zur Entscheidung vorgelegt. Im Jahr 2022 konnte in 77 Fällen das berufsrechtliche Verfahren durch die Abteilung eingestellt werden. In 48 Verfahren wurde gegen die betroffenen Kollegen eine Rüge ausgesprochen, 85 Vorgänge wurden an die Generalstaatsanwaltschaft zur Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Ermittlungsverfahrens abgegeben. Die häufigsten Beschwerdegründe waren neben Untätigkeit/Nichtunterrichtung des Mandanten der Verstoß gegen die Kanzleipflicht, Gebührenüberschreitung und Vertretung widerstreitender Interessen. 

Die Abteilung VII ist sowohl für die Durchführung kammereigener Fortbildungsveranstaltungen als auch für die Juristenausbildung zuständig. Die Rechtsanwaltskammer München bietet ihren Mitgliedern ganzjährig Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 15 FAO für alle Fachgebiete an. Das Fortbildungsprogramm wird durch Seminare zu besonderen Themen ergänzt. So standen neben Seminaren zum beA und zur Geldwäsche auch Veranstaltungen wie z.B. Zwangsvollstreckung 2022 – alles neu und digital?, Wissenswertes für Anwälte zur kaufmännischen Lenkung von Unternehmen, Verhandeln für Syndikusrechtsanwälte und vieles mehr auf dem Programm. Bei ihrem Seminarangebot kooperiert die Kammer München mit dem DAI. Insgesamt wurden im Jahr 2022 Fortbildungen in Höhe von über 2.500 Stunden angeboten. Nahezu alle Fortbildungsveranstaltungen finden auch online statt. 

Weiterer Gegenstand der Tagesordnung war die Delegiertenversammlung des Verbands Freier Berufe in Bayern e.V. am 12.07.2023. Die Rechtsanwaltskammer München ist dort seit vielen Jahren Mitglied. Für die anstehende Delegiertenversammlung war im Vorfeld abgefragt worden, wer als Delegierter der Kammer München teilnehmen möchte. Der Vorstand benannte 14 vorgeschlagene Kolleginnen und Kollegen als Delegierte. 

Auf der Agenda stand schließlich die Nachbesprechung der diesjährigen Vorstandsklausur. Die Ergebnisse der Vorstandsklausur wurden vorgestellt und Diskussionen vertieft. Infolge der Vorstandsklausur werden auf Vorstandsebene zwei Arbeitsgruppen gebildet, die sich zum einen mit der Geschäftsordnung des Vorstands, zum anderen mit Haushaltsfragen befassen. 

Vorstandssitzung März 2023

Auf der Tagesordnung der Märzsitzung standen neben dem Bericht aus dem Präsidium unter anderem die Beschlussfassung über Einsprüche gegen Rügen sowie die Berichte aus den Abteilungen. Die Abteilung VIII (Öffentlichkeitsarbeit) und die Abteilung XII (Vermittlung) präsentierten sich und die Schwerpunkte der Arbeit des letzten Jahres. Die Öffentlichkeitsarbeit der Rechtsanwaltskammer im Jahr 2022 zeichnete sich durch zahlreiche Aktivitäten aus. Neben den vier regulären Ausgaben der digitalen Mitteilungen mit je einem Schwerpunktthema wurden 2 Sonderausgaben der Mitteilungen und 20 (Sonder-)Newsletter zu aktuellen Themen versendet. Ein Schwerpunkt der Abteilungsarbeit war die Neukonzeption der Mitteilungen. Diese werden künftig häufiger und in einem neuen Design erscheinen. Ein besonderes Anliegen war es, die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammer zählt unter anderem die Durchführung von Vermittlungsverfahren bei Streitigkeiten unter Kollegen sowie zwischen Mandant und Anwalt. Hintergrund der meisten Vermittlungsverfahren zwischen Kollegen sind Kanzleiauseinandersetzungen. Vermittlungsverfahren zwischen Mandant und Anwalt werden vielfach aufgrund gebührenrechtlicher Auseinandersetzungen durchgeführt. Insgesamt sind im Jahr 2022 118 Vermittlungsanträge bei der Kammer eingegangen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Vorbereitung der Klausurtagung des Vorstands Mitte März. Zahlreiche Fragen aus den Reihen der Vorstandsmitglieder im Zusammenhang mit der Klausurtagung wurden erörtert.

Vorstandssitzung Februar 2023

Es fand keine Vorstandssitzung statt.

Vorstandssitzung Januar 2023

Im Januar kam der Kammervorstand zu seiner ersten regulären Vorstandssitzung nach der Wiederholungswahl zusammen. Neben den Berichten aus dem Präsidium und dem Quartalsbericht des Schatzmeisters waren Thema der Januarsitzung vor allem die Berichte der Abteilungen. Die Abteilungen III und V (Gebührenrecht) sowie XI (Berufsbildung) stellten die Abteilungsarbeit des vergangenen Jahres vor. Bei den von den Gebührenrechtsabteilungen zu erstattenden Gutachten setzt sich der Trend der letzten Jahre fort. Hier sind die Zahlen von 37 Akteneingängen im Jahr 2021 auf 28 im Jahr 2022 zurückgegangen. Im Jahr 2018 lag die Zahl der Akteneingänge noch bei 53. Änderungen im RVG wirken sich direkt auf die Abteilungsarbeit aus. Gegenstand der Erörterung waren z.B. die Neuregelung der Nr. 2300 Abs. 2 VV-RVG (Geschäftsgebühr bei Inkassodienstleistungen) oder die Regelung in Vorbemerkung 4.1 VV-RVG (Berücksichtigung von Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme) und damit verbundene Fragestellungen. Den Bericht der Abteilung XI nahm der Vorstand zum Anlass, intensiv über den Fachkräftemangel zu diskutieren, der sich zusehends auch in den Rechtsanwaltskanzleien bemerkbar macht. So wurden im Jahr 2022 erstmals weniger als 1.000 neue Ausbildungsverhältnisse abgeschlossen. Weniger als 3 % der Kammermitglieder bilden aus. Diskutiert wurde insbesondere,  wie der Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r zukunftsfähig gemacht werden kann. Neben der Höhe der Ausbildungsvergütung spielt unter anderem das Image des Ausbildungsberufs sowie die Wertschätzung der Auszubildenden in den Ausbildungskanzleien eine wichtige Rolle für die Wahl des Ausbildungsberufs. Auf der Tagesordnung stand erneut die Richterfortbildung in Fischbachau, in der sich der Kammervorstand seit vielen Jahren engagiert. Die Fortbildungsveranstaltungen der Justiz, die sich an junge Zivil- und Strafrichter/innen wenden, finden mehrfach im Jahr statt. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München betreut jeweils das Referat „Rechtsanwalt und Gericht“. Ziel der Veranstaltung ist es unter anderem, den Nachwuchsrichtern Aufgaben und Pflichten des Anwalts zu verdeutlichen und das Verständnis zwischen Anwälten und Richtern zu fördern. Dargestellt wird aber auch, was die wesentlichen Gründe der Verteidigertaktik sind, Wünsche an die Verhandlungsführung seitens des Gerichts oder die gerichtlichen Hinweispflichten. Die Referententätigkeit im Rahmen der Richterfortbildung erfolgt ehrenamtlich. Der Sitzungstag endete mit einer kurzen Neujahrsansprache des ältesten Vorstandsmitglieds.