Das Landesjustizprüfungsamt sucht Kolleg:innen, die im neuen Berufsfeld „Informationstechnologierecht und Legal Tech“ in der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung prüfen. Das Berufsfeld 8 „Informationstechnologierecht und Legal Tech“ konnte erstmals von Rechtsreferandar:innen gewählt werden, die die Zweite Juristische Staatsprüfung im Termin 2023/1 ablegen. Das Pflichtwahlpraktikum wird im Zeitraum Juli – September 2023 absolviert. Die mündlichen Prüfungen, in denen das Berufsfeld geprüft wird, finden ab Mitte Oktober 2023 statt.
Prüfungsstoff im neuen Berufsfeld sind
- Informationstechnologierecht (nur Software- und IT-Vertragsrecht, Domainrecht, Immaterialgüterrecht und ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz, Regulierung digitaler Plattformen) und
- Recht der Legal Tech-Anwendungen (nur Rechtsdienstleistungsgesetz, anwaltliches Berufsrecht, haftungs- und wettbewerbsrechtliche Fragen).
- Als Prüfer kommen Rechtanwält:innen in Betracht, die in den Rechtsgebieten des Berufsfeldes tätig sind. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung für Informationstechnologierecht ist für die Prüfungstätigkeit nicht erforderlich.
Außerdem werden dringend Prüfer für die Berufsfelder 3 „Anwaltschaft“ und 4 „Wirtschaft“ der Zweiten Juristischen Staatsprüfung gesucht. Wenn Sie sich für eine Prüfertätigkeit im Pflichtfachbereich (Zivil- und Arbeitsrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) oder in einem der weiteren Berufsfeldern (Justiz, Verwaltung, Arbeits- und Sozialrecht, Internationales Recht und Europarecht, Steuerrecht) interessieren, ist ihre Bewerbung ebenfalls willkommen. Nähere Informationen zum Ausbildungs- und Prüfungsstoff finden Sie auf der Website des Landesjustizprüfungsamts [Link auf Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)].
Voraussetzungen für eine Bestellung zum Prüfer sind grundsätzlich eine Prüfungsgesamtnote von mindestens 9,00 Punkten sowohl in der Ersten Juristischen Staatsprüfung (Pflichtfachprüfung) als auch in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung.
Bei Rückfragen können sich Interessenten unmittelbar an das Landesjustizprüfungsamt, Herr Regierungsdirektor Manfred Reichersdörfer (089/5597-2585; manfred.reichersdoerfer(at)stmj.bayern.de) sowie Herrn Ltd. Ministerialrat Tiesel (089/5597-3619; guido.tiesel(at)stmj.bayern.de) wenden.