In einem Positionspapier, das die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 05.07.2021 veröffentlicht hat, fordert die Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaates der BRAK eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat unter Einbeziehung der Anwaltschaft. Der Pakt für den Rechtsstaat, der Anfang 2019 von Bund und Ländern geschlossen wurde, hat zum Ziel, die Personalausstattung in der Justiz zu verbessern, um den Rechtsstaat zu stärken. Dieser Pakt läuft Ende 2021 aus.
Aus Sicht der BRAK ist eine Neuauflage des Pakts dringend erforderlich, um die Justiz in personeller und technischer Hinsicht zukunftssicher aufstellen zu können. Hierfür müsse die Anwaltschaft berücksichtigt werden. Nur wenn Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege mit in den Pakt einbezogen werden, könne der Zugang zum Recht weiterhin sichergestellt werden.
Das betont auch Rechtsanwalt Michael Then, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft und Schatzmeister der BRAK sowie Präsident der Rechtsanwaltskammer München: „Der Pakt für den Rechtsstaat hat mit allen beschlossenen und angedachten Maßnahmen in allererster Linie dem Rechtssuchenden zu dienen. Dieser sollte im Fokus einer Neuauflage des Paks stehen. Das bedingt auch die Einbeziehung der Anwaltschaft, denn wir sind als Rechtsanwaltskammer erstens bestens in der Lage, Verbesserungsbedarf aufzuzeigen und zweitens sind wir als Organ der Rechtspflege wichtiges Element unseres Rechtssystems“.
Die Pressemeldung der BRAK finden Sie hier.