Als Teil einer Untersuchung im Zusammenhang mit der Evaluation des Mediationsgesetzes führen die Wissenschaftlerinnen Dr. Andrea Zechmann und Beatrice Rösler (FF – FreiForschen) eine empirische Untersuchung zur Nutzung der Sollvorschrift in § 253 III Nr. 1 ZPO durch. Nach dieser Vorschrift soll in der Klageschrift angegeben werden, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder einer anderen außergerichtlichen Konfliktbeilegung voranging. Hierzu werden in zwei getrennten Befragungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Richterinnen und Richter zu ihren Erfahrungen befragt. Die Studie ist an das GANDALF-Projekt der Deutschen Stiftung Mediation angebunden.
Die Beantwortung der Fragen nimmt ca. 15 Minuten in Anspruch und ist noch bis zum 14.02.2021 möglich. An der Umfrage können Sie hier teilnehmen.