Seit dem 13.01.2021 ist es möglich, im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) gezielt nach Pflichtverteidigern zu suchen. Über das entsprechende Feld im Verzeichnis können Justiz sowie das rechtsuchende Publikum nach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten suchen, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die einen Eintrag im Verzeichnis wünschen, können ihre Bereitschaft, Pflichtverteidigungen zu übernehmen, an ihre zuständige Rechtsanwaltskammer melden.
Weitere Informationen finden Sie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis.