Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Informationen für britische Advocates/Barristers/Solicitors

Im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und dem Ende des Übergangszeitraums am 31.12.2020 sind zum 01.01.2021 Gesetzesänderungen mit erheblichen Auswirkungen für die gem. § 2 EuRAG aufgenommenen Rechtsanwälte aus dem Vereinigten Königreich in Kraft getreten.

Demnach wird in § 4 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 EuRAG eine Rechtsgrundlage für den Widerruf von Advocates/Barristers/Solicitors aus dem Vereinigten Königreich normiert. So sind aufgenommene Rechtsanwälte zu widerrufen, wenn die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat dauernd entzogen wird „oder die Person aus sonstigen Gründen den Status eines europäischen Rechtsanwalts verliert“.

Gleichzeitig wurde die Verordnung zur Durchführung des § 206 BRAO um das Vereinigte Königreich ergänzt, sodass die Solicitors/Barristers/Advocates künftig als WHO-Anwalt gem. § 206 BRAO in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden können.

Dies bedeutet, dass die Aufnahme als Advocate/Barrister/Solicitor gem. § 2 EuRAG nicht kraft Gesetzes entfällt. Vielmehr muss die Rechtsanwaltskammer im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens die Aufnahme widerrufen.