Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Um im Rahmen des Arbeitsschutzes eine Übertragung des SARS-CoV-2-Virus möglichst zu verhindern, wurde am 20.01.2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, welche am 27.01.2021 in Kraft tritt.

Das gilt neu - zunächst befristet bis zum 15. März 2021:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen das Angebot annehmen, soweit sie können.
  • Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz:
    • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
    • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
    • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.

Die Verordnung finden Sie hier

Hier haben wir für Sie weitere Informationen zu der Verordnung zusammengestellt.

Die bisherigen Maßnahmen der SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel gelten daneben unverändert fort.