Justizbehörden und Gerichte in Schleswig-Holstein haben ab 1.1.2021 Änderungen im Zahlungsverkehr eingeführt. Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen sind die Zahlungen unbar zu leisten. Für den Zahlungsverkehr können die Überweisung auf ein Konto der Landeskasse sowie die Verwendung elektronischer Gerichtskostenmarken genutzt werden. Elektronische Kostenmarken können auf dem Justizportal des Bundes und der Länder unter https://justiz.de/kostenmarke/index.php erworben werden. Abdrucke von Gerichtskostenstemplern werden als Zahlungsmittel nicht mehr angenommen.