Am 16. September 2020 hat die Bundesregierung den von der Bundesministerin der Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) beschlossen. Die Pressemitteilung kann auf der Website des BMJV abgerufen werden.
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