Auf ihrer Hauptversammlung (HV) am 22.06.2020 in Berlin haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern für eine Aufnahme der Insolvenzverwalter in die Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO) ausgesprochen.
Insolvenzerwalter könnten der HV zufolge in die für den Ort ihrer Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden, ohne hierfür ein Zulassungsverfahren zu durchlaufen.
Die Pressemeldung der BRAK finden Sie hier