Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

VBG: Mögliche Zahlungserleichterungen bei den Beiträgen

Mit einem Rundschreiben vom 03.04.2020 informiert die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) über die Beiträge für das Jahr 2019, den Versand der Beitragsbescheide und mögliche Zahlungserleichterungen für von der Coronavirus-Pandemie betroffene Unternehmen.

Zahlungserleichterungen für von der Coronavirus-Pandemie Betroffene

Die VBG weist darauf hin, dass die Coronavirus-Pandemie und die getroffenen Maßnahmen zu deren Eindämmung bei einer Vielzahl von Mitgliedsunternehmen der VBG zu einer angespannten Wirtschaftssituation führen. Aufgrund dieser besonderen Lage bietet die VBG Möglichkeiten zur Entlastung der Mitgliedsunternehmen in Form von Zahlungserleichterungen für die Beiträge an, wie zum Beispiel Stundung und Ratenzahlung. Näheres dazu finden die Unternehmen in ihrem Beitragsbescheid oder hier.

Anträge auf Stundung und Ratenzahlung können erst gestellt werden, wenn den Unternehmen ihr Beitragsbescheid vorliegt.

Die VBG macht darauf aufmerksam, dass sie Meldungen nur noch über das elektronische Verfahren „Lohnnachweis Digital“ entgegennimmt.