Mit einem Rundschreiben vom 03.04.2020 informiert die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) über die Beiträge für das Jahr 2019, den Versand der Beitragsbescheide und mögliche Zahlungserleichterungen für von der Coronavirus-Pandemie betroffene Unternehmen.
Zahlungserleichterungen für von der Coronavirus-Pandemie Betroffene
Die VBG weist darauf hin, dass die Coronavirus-Pandemie und die getroffenen Maßnahmen zu deren Eindämmung bei einer Vielzahl von Mitgliedsunternehmen der VBG zu einer angespannten Wirtschaftssituation führen. Aufgrund dieser besonderen Lage bietet die VBG Möglichkeiten zur Entlastung der Mitgliedsunternehmen in Form von Zahlungserleichterungen für die Beiträge an, wie zum Beispiel Stundung und Ratenzahlung. Näheres dazu finden die Unternehmen in ihrem Beitragsbescheid oder hier.
Anträge auf Stundung und Ratenzahlung können erst gestellt werden, wenn den Unternehmen ihr Beitragsbescheid vorliegt.
Die VBG macht darauf aufmerksam, dass sie Meldungen nur noch über das elektronische Verfahren „Lohnnachweis Digital“ entgegennimmt.