Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Stundung Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020

Derzeit wird allen von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen – und somit auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten – die Möglichkeit eingeräumt, sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden zu lassen.

Die Sozialversicherungsbeiträge für das im März aus einer Beschäftigung erzielte Entgelt sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Für eine Stundung der Beiträge für den Monat März ist daher notwendig, dass sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens heute, Donnerstag, 26.03.2020 formlos unter Bezug auf eine Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden müssen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erheben.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes:

Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist hiernach grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.

Einen Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie hier.