Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Bayerische Sozialgerichtsbarkeit stellt zum 01.01.2020 vollständig auf elektronischen Rechtsverkehr um

Mit Schreiben vom 22.11.2019 teilte der Präsident des Bayerischen Landessozialgerichts mit, dass die Übersendung und Zustellung von Dokumenten an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ab dem 01.01.2020 vollständig elektronisch über das beA erfolgt.

Zu diesem Zweck werden bei den bayerischen Sozialgerichten und dem Bayerischen Landessozialgericht im Januar 2020 in allen laufenden Verfahren die Adressdaten der beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um die Safe-ID des jeweiligen beA ergänzt. Sofern in Einzelfällen nicht eindeutig zu erkennen ist, wer Bearbeiter/in des Verfahrens ist, wird die Bayerische Sozialgerichtsbarkeit die entsprechenden Kanzleien um Angabe bitte, wer als elektronische/r Ansprechpartner/in eingetragen werden soll. Ab 01.02.2020 soll ein vollständig elektronischer Versand an alle Kanzleien erfolgen.

Wir wurden auch darüber informiert, dass ab März 2020 die Arbeitsagenturen und Jobcenter (mit Ausnahme der Optionskommunen) deutschlandweit als erste Sozialleistungsträger den Sozialgerichten ihre bereits elektronisch geführten Akten auch auf elektronischem Weg übermitteln. Es liegt nahe, in diesen Fällen auch die Akteneinsicht in die Beklagtenakte auf elektronischem Wege über das beA zu gewähren.