Mit Schreiben vom 22.11.2019 teilte der Präsident des Bayerischen Landessozialgerichts mit, dass die Übersendung und Zustellung von Dokumenten an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ab dem 01.01.2020 vollständig elektronisch über das beA erfolgt.
Zu diesem Zweck werden bei den bayerischen Sozialgerichten und dem Bayerischen Landessozialgericht im Januar 2020 in allen laufenden Verfahren die Adressdaten der beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um die Safe-ID des jeweiligen beA ergänzt. Sofern in Einzelfällen nicht eindeutig zu erkennen ist, wer Bearbeiter/in des Verfahrens ist, wird die Bayerische Sozialgerichtsbarkeit die entsprechenden Kanzleien um Angabe bitte, wer als elektronische/r Ansprechpartner/in eingetragen werden soll. Ab 01.02.2020 soll ein vollständig elektronischer Versand an alle Kanzleien erfolgen.
Wir wurden auch darüber informiert, dass ab März 2020 die Arbeitsagenturen und Jobcenter (mit Ausnahme der Optionskommunen) deutschlandweit als erste Sozialleistungsträger den Sozialgerichten ihre bereits elektronisch geführten Akten auch auf elektronischem Weg übermitteln. Es liegt nahe, in diesen Fällen auch die Akteneinsicht in die Beklagtenakte auf elektronischem Wege über das beA zu gewähren.