Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Nicht mehr unterstützte Signaturkarten ab dem 20.11.2019

Aufgrund der Empfehlungen der Koordinierungsstelle für IT-Standards des IT-Planungsrats hat die BRAK eine Anpassung der kryptographischen Algorithmen von im beA zum Einsatz kommenden Verschlüsselungsverfahren vorgenommen.

Im Vorfeld und zur Vorbereitung der Umstellung wurden Anbieter von bislang unterstützten Signaturkarten angeschrieben, ob Einschränkungen bei der Nutzung der Signaturkarten des jeweiligen Anbieters hinsichtlich der neuen Verschlüsselungs- und Signaturalgorithmen bestehen würden. Verschiedene Hersteller haben mitgeteilt, dass die neuen Verschlüsselungsverfahren nicht bzw. nur teilweise unterstützt werden. Im beA-Newsletter 32/2019 finden Sie weitere Informationen hierzu.

Wichtig: Die beA-Karten und Signaturkarten der Bundesnotarkammer (BNotK) unterstützen die Umstellung der Verschlüsselungsverfahren. Sie können ohne Einschränkung verwendet werden.