Aufgrund der Empfehlungen der Koordinierungsstelle für IT-Standards des IT-Planungsrats hat die BRAK eine Anpassung der kryptographischen Algorithmen von im beA zum Einsatz kommenden Verschlüsselungsverfahren vorgenommen.
Im Vorfeld und zur Vorbereitung der Umstellung wurden Anbieter von bislang unterstützten Signaturkarten angeschrieben, ob Einschränkungen bei der Nutzung der Signaturkarten des jeweiligen Anbieters hinsichtlich der neuen Verschlüsselungs- und Signaturalgorithmen bestehen würden. Verschiedene Hersteller haben mitgeteilt, dass die neuen Verschlüsselungsverfahren nicht bzw. nur teilweise unterstützt werden. Im beA-Newsletter 32/2019 finden Sie weitere Informationen hierzu.
Wichtig: Die beA-Karten und Signaturkarten der Bundesnotarkammer (BNotK) unterstützen die Umstellung der Verschlüsselungsverfahren. Sie können ohne Einschränkung verwendet werden.