Im Jahr 2020/2021 findet die nächste FATF-Deutschland-Prüfung statt. Der Schwerpunkt der anstehenden Länderprüfung wird auf u.a. auf dem Nachweis der Effektivität der Bekämpfung der Geldwäsche, insbesondere auch im Nicht-Finanzsektor liegen.
Die Financial Action Task Force (FATF) ist ein internationales Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. In diesem Bereich hat sie internationale Standards etabliert („International Standards of Combating Money Laundering and the Financing of Terrorism & Proliferation – The FATF Recommendations“). Die FATF fördert die weltweite Verbreitung dieser Standards und überprüft deren Umsetzung in den Mitgliedsstaaten.
Ende Juni 2019 veröffentlichte die Financial Action Task Force (FATF) ihren Leitfaden für einen risikobasierten Ansatz für Angehörige juristischer Berufe (Guidance for a Risk-Based Approach for Legal Professionals).
Sie finden den Leitfaden für Angehörige juristischer Berufe hier.
Der Leitfaden bietet für Verpflichtete aus dem rechtsberatenden Sektor Anhaltspunkte für das Erkennen von Geldwäscherisiken sowie die Ausgestaltung eines effektiven Risikomanagements. Der Leitfaden ist sowohl auf Einzelanwälte als auch auf multinationale Konzerne anwendbar.
Zudem veröffentlichte die FATF Leitlinien die speziell auf Treuhand- und Unternehmensdienstleistungen, die von Rechtsanwälten und Notaren erbracht werden, zugeschnitten sind. Dieses Dokument finden Sie hier.
Beide Leitfäden liegen bislang nur in englischer Sprache vor.