Zu- und Abgänge 2018
Im Jahr 2018 wurden im Bundesgebiet insgesamt 4.762 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Anwaltschaft neu zugelassen, davon 2.323 Rechtsanwälte und 2.429 Rechtsanwältinnen. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr (2017: 4.684).
286 der neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte waren zwischen 40 und 59 Jahre alt, dies entspricht 6,02 %. Ferner waren 79 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Zeitpunkt der Neuzulassung 60 Jahre alt und älter (1,68 %).
Im Vergleich zum Vorjahr ist in den Abgängen kein weiterer Anstieg zu verzeichnen. Von den insgesamt 4.324 Abgängen (damit 283 weniger als 2017) waren 1.506 Abgänger aufgrund Verzichts ohne Bezirkswechsel unter 40 Jahre alt, 1.378 über 60 Jahre alt.
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Zu- und Abgänge 2017
Zur Anwaltschaft neu zugelassen wurden im Bundesgebiet im Jahr 2017 insgesamt 4.684 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, davon 2.264 Rechtsanwälte und 2.420 Rechtsanwältinnen.
Davon waren 326 der neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zwischen 40 und 59 Jahre alt, dies entspricht 6,96 %. 102 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte waren zum Zeitpunkt der Neuzulassung 60 Jahre und älter (2,19 %).
Weiterhin steigend ist die Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die ihre Zulassung zurückgegeben haben. Von den insgesamt 4.607 Abgängen waren 1.564 Abgänger aufgrund Verzichts ohne Bezirkswechsel unter 40 Jahre alt, 1.577 über 60 Jahre alt. Damit liegt die Zahl der Abgänger über 60 Jahre erstmals höher als die der unter 40-Jährigen.
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