Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Jour Fixe Arbeitsgerichtsbarkeit

Im Rahmen des letzten Jour Fixe mit der Arbeitsgerichtsbarkeit hat das Arbeitsgericht München darauf hingewiesen, dass es bis zur Einführung einer elektronischen Gerichtsakte weiterhin mit der Papierakte arbeitet. Aus diesem Grund wird jeder elektronische Eingang ausgedruckt und in Papierform weiterverarbeitet. Es führt derzeit zu erheblichen Schwierigkeiten, wenn die Dateibezeichnungen nur die Inhalte der Schriftsätze wiedergeben (z.B. „Anlage1“), aber keine logische Nummerierung in die Dateinamen aufgenommen werden (z.B. „01_Anlage_1“). Ohne eine logische Nummerierung kann ein Ausdruck der zahlreichen Schriftsätze mit Anlagen nur unsortiert erfolgen. Zum Teil müssen hunderte von Seiten nach dem Ausdruck von Hand sortiert werden. Dies führt zu einem wesentlich erhöhten Aufwand bei den Gerichten.

Die Gerichte bitten daher dringend darum, bei der Benennung der Schriftstücke § 2 Abs. 2 der Rechtsverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) zu beachten, nach dem der

  • Dateiname den Inhalt des elektronischen Dokuments schlagwortartig umschreiben (und zwar möglichst nach der üblichen Bezeichnung in der ZPO wie „Klageschrift vom…“, „Klageerwiderung vom…“ oder „Kostenfestsetzungsantrag vom …“) und
  • bei der Übermittlung mehrerer elektronischer Dokumente eine logische Nummerierung enthalten soll (z.B. „00_Klageschrift_vom_ …“, „01_Anlage_1“, „02_Anlage_2“, „03_Antrag_PKH“ oder „04_Entgeltabrechnung“ o.ä.).

Dieses Vorgehen ermöglicht sowohl beim Druck der Dokumente als auch beim Import in elektronische Akten eine logische Sortierung.

Diese und weitere Hinweise, die beim elektronischen Versand von Schriftsätzen zu beachten sind, finden sie auch in unseren digitalen Mitteilungen unter http://mitteilungen.rak-muenchen.de/archiv/2019/unsere-kollegen-von-morgen/elektronischer-rechtsverkehr/kommunikation-mit-der-justiz-04921/ oder im beA-Newsletter 29/2018 vom 06.12.2018: https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2018/ausgabe-29-2018-v-06122018.news.html#hl170960