Nach einer Mitteilung der BRAK funktioniert der Zugriff des Vertreters auf die Nachrichtenübersicht des Vertretenen nach der derzeitigen Konzeption und Umsetzung des beA nur, wenn die vertretene Person bereits die Erstregistrierung am Postfach vorgenommen hat. Hat die vertretene Person die Erstregistrierung nicht vorgenommen, kann aus technischen Gründen der Vertreter keinen Einblick in die Nachrichtenübersicht nehmen. Eine neue beA-Version, in der Vertreter auch im Falle der noch nicht erfolgten Erstregistrierung Zugriff auf die Nachrichtenübersicht des Vertretenen erhalten, wird voraussichtlich im ersten Quartal 2019 veröffentlicht.
Die Mitteilung der BRAK finden Sie auf der beA-Website: bea.brak.de/2018/12/10/17-wie-ist-der-zugriff-des-amtlich-bestellten-vertreters-auf-die-nachrichtenuebersicht-im-postfach-des-vertretenen-geregelt/