Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

beA: Was Sie bei Jahresvertretungen für 2019 beachten sollten

Das Jahr neigt sich dem Ende und viele Anwälte teilen der Kammer in diesen Wochen mit, dass sie für alle Verhinderungsfälle im Jahr 2019 einen Vertreter bestellen, den sog. Jahresvertreter. Dieser wird nach § 31 Abs. 3 Nr. 8 BRAO in das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis der BRAK eingetragen. Mit dem Eintrag im Anwaltsverzeichnis bekommt der Vertreter auch - eingeschränkten - Zugriff auf das beA des Vertretenen. Die Vertretung erhält Zugriff auf das Recht "Nachrichtenübersicht" und kann somit Nachrichten mit Angabe des Absenders und der Aktenzeichen im Posteingang sehen. Die Nachrichten selbst bleiben aber verschlüsselt, die Vertretung kann sie also nicht öffnen. Ein Anwalt kann dem Vertreter bei einer geplanten Abwesenheit aber auch weitergehende Rechte einräumen. 

Wie dies geht, wird im aktuellen beA-Newsletter 29/2018 ausführlich beschrieben und mit Bildern erklärt.