Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Zivilkammern des Landgerichts München I bleiben im Justizpalast

Der neue Bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, teilte an seinem ersten Arbeitstag mit, dass die Umzugspläne von Teilen des Landgerichts München I vom Tisch sind. Das Ministerium möchte in Abstimmung mit den betroffenen Behördenleitern, Gerichtsvorständen und Personalvertretungen alle Optionen zur Deckung des bestehenden Raumbedarfs prüfen. Der Justizminister teilte weiter mit: „Ich bin zuversichtlich, dass wir auf diesem Weg eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung finden werden.“ Auch die Anwaltschaft im Bezirk der RAK München hatte sich in einem offenen Brief an den Vorgänger, Prof. Dr. Winfried Bausback, und in einer Presseerklärung gegen die Umzugspläne ausgesprochen und das Anliegen der Richter- und Anwaltschaft unterstützt. Seitens des Präsidenten der RAK München wird diese Entscheidung begrüßt.