In den letzten Tagen wurde der Fall des Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl vielfach in der Presse thematisiert. In diesem Zusammenhang stellt die Rechtsanwaltskammer München klar, dass es sich bei dem aktuellen Verfahren um ein anwaltsgerichtliches Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München handelt, nicht der Rechtsanwaltskammer München.
In Fällen, in denen ein Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt geführt wurde, informiert die Staatsanwaltschaft die Rechtsanwaltskammer und die Generalstaatsanwaltschaft. Die Generalstaatsanwaltschaft entscheidet daraufhin in eigener Zuständigkeit, ob die Tat einen Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Verurteilten hat und ein anwaltsgerichtliches Verfahren einzuleiten ist. Die Rechtsanwaltskammer wird darüber informiert, ist aber nicht am Verfahren beteiligt. Ein Antrag, beispielsweise auf Aufhebung der Immunität, kann daher nur durch die Generalstaatsanwaltschaft gestellt werden.
Die Rechtsanwaltskammer München hat auch im konkreten Verfahren keinen Einfluss auf ein von der Generalstaatsanwaltschaft eingeleitetes anwaltsgerichtliches Verfahren, ebenso wenig auf die vom Bayerischen Landtag getroffene Entscheidung, die Immunität des Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl aufzuheben.