Zweimal im Jahr bietet die Konferenz der Justizministerinnern und Justizminister (JuMiKo) den Bundesländern die Möglichkeit, für ihre rechtspolitischen Themen zu werben. Am 6. und 7. Juni 2018 tagte die 89. JuMiKo auf der Wartburg in Thüringen. Insgesamt 49 Themen standen auf der Tagesordnung.
Im Folgenden finden Sie einen Auszug der Themen, die im Rahmen der Konferenz besprochen wurden:
- Die JuMiko bekräftigte ihre Bitte an das BMJV, die Ursachen für den Rückgang der Klagen vor Zivilgerichten und vor Kammern für Handelssachen aufzuklären. Außerdem wird eine Arbeitsgruppe zur Untersuchung von Gerichts- und Verfahrensstrukturen in wirtschaftlich-rechtlich bedeutenden Gebieten eingerichtet.
- Evaluierung der Erhöhung der Gerichtsgebühren durch das 2. Kostenmodernisierungsgesetz
- Entwicklung eines beschleunigten Online-Verfahrens für geringfügige Forderungen
- Die JuMiKo sprach sich für die Reformüberlegungen des BMJV aus, um das Statusrecht des Kindes zukunftsfähig zu gestalten.
- Sozialversicherungspflicht für Zusatzvergütungen von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in der Anwalts- und Wahlstation
- Das Verbot der Gesichtsverhüllung während Gerichtsverhandlungen soll nach Auffassung der JuMiKo ausdrücklich gesetzlich geregelt werden
- Bestandsaufnahme und Anpassungen beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz
- Die JuMiKo bittet das BMJV um Prüfung, ob und ggf. wie die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zum Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO zu modifizieren sind.
- Einführung einer Tatsachenfeststellungskompetenz durch das Bundesverwaltungsgericht im Asylprozessrecht
- Beteiligung des Bundes an den Personal- und Sachkosten in Staatsschutzsachen
- Grenzüberschreitende Sicherung elektronischer Beweismittel – Vorschläge der Kommission zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen („E-Evidence“)
- Erweiterung der molekulargenetischen Untersuchung nach § 81e StPO um die Altersfeststellung bei Beschuldigten
- Die JuMiKo bittet das BMJV, eine Strafbarkeitslücke beim Tatbestand der Unterstützung terroristischer Vereinigungen durch Einführung einer Versuchsstrafbarkeit zu schließen.
- Reformbedarf beim Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Die JuMiKo bekräftigt die Notwendigkeit einer deutlichen Erhöhung der immateriellen Haftentschädigung nach § 7 Abs. 3 StrEG.
- Außerdem befürwortet sie eine Einbeziehung von Gefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung.