In Hessen stellt die Justiz seit einiger Zeit Akten über das Akteneinsichtsportal zur Verfügung.
Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat hat nun mitgeteilt, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das Akteinsichtsportal mit ihrer SAFE-ID und den beA-Zugangsmitteln nutzen können. Gesonderte Zugangsdaten sind nicht mehr erforderlich.